Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses für das Halten und Führen von Hunden
Bad Liebenwerda, den 02.06.2020
Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses auf der Grundlage des § 8 Abs. 3 Ordungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung) vom 16. Juni 2004