Kurkonzerte jeden Sonntag von 15-17 Uhr im Kurpark bis Ende August
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Das STARK-Bundesprogramm „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den
Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten“ fördert Projekte für einen ökonomisch,
ökologisch und sozial nachhaltigen Strukturwandel. Nicht-investive Maßnahmen werden über das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt.
Unser ehrenamtlicher Bürgermeister, Johannes Berger, besuchte mit den Kindern vom Kindergarten „Waldhaus“ den Lubwartturm in Bad Liebenwerda.
WeiterlesenAb dem 01. Juni 2023 entfällt montags die allgemeine Sprechzeit im Bürgerbüro Bad Liebenwerda. Die Einschränkung ist erforderlich, um die zügige Sachbearbeitung der aufgenommenen Anträge und Anliegen zu gewährleisten. Die Mitarbeiterinnen der anderen drei Bürgerbüros in den Rathäusern Falkenberg/Elster, Mühlberg/Elbe […]
WeiterlesenDer KulturPass bietet allen jungen Menschen, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, ein Budget von 200 Euro für kulturelle Angebote. Ab heute können Kulturanbieterinnen und -anbieter in ganz Deutschland ihre Angebote für den KulturPass zur Verfügung stellen.
WeiterlesenPressemitteilung Keine Kiestransporte durch Ortslage geplant Im Zuge des Kiesabbaus in Zeischa werden auch künftig keine Kiestransporte durch die Ortslage stattfinden. Dies bestätigte der Geschäftsführer der AR Trading GmbH, Ronny Sulimma, in einem Gespräch mit Bad Liebenwerdas ehrenamtlichem Bürgermeister Johannes […]
WeiterlesenIn der 1. Verbandsversammlung 2022 des Wasser- und Abwasserverbandes Elsterwerda wurden am 25.01.2022 folgende Beschlüsse gefasst.
WeiterlesenIn Zusammenarbeit mit dem Lions-Club Elsterwerda-Bad Liebenwerda werden im Nebengebäude des Feuerwehrgerätehauses Bad Liebenwerda, Baumschulenweg 1, Sachspenden für die Ukraine entgegengenommen. Die Annahme der Sachspenden erfolgt am:Mittwoch, 16. März in der Zeit von 18:00 Uhr bis 20:00 UhrSamstag, 19. März […]
WeiterlesenDas Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
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