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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht
am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
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Haupt-
und Finanzausschuss |
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Stadtverordnetenversammlung |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und
Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) „Urbane
Strategien zum Klimawandel - Kommunale Strategien und Potenziale“
Bad Liebenwerda – eine Stadt zum Wohlfühlen im
Klimawandel- Integrationsplan Klimaanpassung
Gegenstand
der Vorlage:
Im Rahmen des ExWoSt-Modellvorhabens zu den urbanen Strategien zum
Klimawandel wurde ein Integrationsplan Klimaanpassung für das Gesamtgebiet der
Stadt Bad Liebenwerda erarbeitet. Dieser soll von der
Stadtverordnetenversammlung gebilligt und als städtebauliche Leitlinie
beschlossen werden.
Begründung:
Das ExWoSt-Modellvorhaben „Bad Liebenwerda – Eine
Stadt zum Wohlfühlen im Klimawandel“ wurde hinsichtlich der inhaltlichen
Bearbeitung nach einem 3jährigen Projektzeitraum im September 2012
abgeschlossen.
Der wesentliche Mehrwert durch das
ExWoSt-Modellvorhaben in Bad Liebenwerda hat sich aus Sicht der Verwaltung insbesondere
darin ausgedrückt, dass durch die Einführung dieses in der Stadtentwicklung
noch „neuen“ Themas frühzeitig ein Bewusstsein in Politik, Verwaltung und bei
den Bürgern entwickelt werden konnte. Gerade die intensive
Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Baumpflanzungen in den Kitas, Stadtführungen und
Veröffentlichungen) hat gezeigt, dass hinsichtlich dieses Themenfeldes ein Informationsbedürfnis
besteht und dass so auch Maßnahmen im privaten Bereich angestoßen werden können.
Die Klimaanpassung als gelebter Bestandteil der Stadtentwicklung wird die
Weiterentwicklung der Kurstadt Bad Liebenwerda zum Heilbad unterstützen.
Weiterhin ist es gelungen, das eher städtisch angelegte Thema Klimaanpassung in
der Fachöffentlichkeit auch im freien Landschaftsraum und in eher ländlich
geprägten Ortsteilen der Stadt zu platzieren.
Darüber hinaus unterstützte das Modellvorhaben die
Außenwirkung der Stadt sehr wirksam. Im Zuge der Bewertung des Modellvorhabens
durch die Bundesforschungsassistenz haben insbesondere die pragmatische Vorgehensweise
bei der inhaltlichen Bearbeitung und die beispielgebende Öffentlichkeitsarbeit
in Bad Liebenwerda dazu geführt, dass die Stadt immer wieder besondere
Beachtung. Durch die Unterstützung des MUGV des Landes Brandenburg ist Bad
Liebenwerda als Kommune, die Klimaanpassung praktiziert, im Land Brandenburg
bekannt geworden.
Neben den intensiven Aktivitäten der
Öffentlichkeitsarbeit innerhalb des Projektzeitraums lagen die Schwerpunkte des
Projektes in der Bearbeitung inhaltlicher Fragen zu den Handlungsnotwendigkeiten
der Stadtentwicklung, die die lokalen Auswirkungen des Klimawandels abmildern. Als
Kurort und vor dem Hintergrund der angestrebten Anerkennung der Stadt als
Heilbad besitzt die Aufenthaltsqualität in Bad Liebenwerda eine große Bedeutung.
Schwerpunkt waren deshalb die Handlungsfelder der menschlichen Gesundheit und
der Gestaltung von Grün- und Freiflächen. In Anbetracht des
Hochwasserereignisses 2010 wurden die Fragestellungen des Rückhaltes und der
Ableitung von Wasser in der Kernstadt Bad Liebenwerda mit einbezogen.
Im Rahmen der Untersuchung der lokalen Betroffenheit
von Bad Liebenwerda im Jahr 2010 wurden für Bad Liebenwerda bei der Auswertung
der verschiedenen Klimamodelle folgende homogene Trends bis zum Jahr 2050
herausgearbeitet werden:
- deutliche
Zunahme der durchschnittlichen Tagesmitteltemperatur (+ 0,8°C bis 2,3°C)
- erheblicher
Rückgang der Frosttage (eine Woche bis > einen Monat)
- erhebliche
Verlängerung der Vegetationsperiode (bis > einen Monat)
- Zunahme der
Zahl heißer Tage (0,5 Tag bis > 10 Tage)
- Zunahme der
Zahl von Tropennächten (bis 2,8 Tage)
- eher
neutrale Entwicklung des Jahresniederschlags mit Verschiebung der Niederschläge
vom Sommer in den Winter wahrscheinlich.
Da diese Trends übereinstimmend von allen
Klimamodellen prognostiziert wurden und damit die Klimaveränderungen mit der
höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit darstellen, bezog sich die Studie bei der
Ermittlung der lokalen Betroffenheit durch potentielle Folgen des Klimawandels
vor allem auf diese Aussagen.
Am meisten betroffen sind die Menschen in Bad
Liebenwerda bezüglich der zu erwartenden sommerlichen Trocken- und Hitzeperioden
im Kernstadtbereich mit den beiden Teilaspekten Thermischer Komfort und
Aufenthaltsqualität in der freien Landschaft. Die einzelnen Ortsteile sind
aufgrund ihrer geringen Bebauungsdichte, der Flächengröße und der Bevölkerungszahl
nur im geringen Maße betroffen.
Ebenfalls als prioritär eingestuft wurde der Aspekt
einer erhöhten Hochwassergefährdung. Bezeichnend hierfür war das Hochwasserereignis
an der Schwarzen Elster im Herbst / Winter 2010 in Verbindung mit den
prognostizierten verstärkten Niederschlägen im Herbst und Winter für die
Region.
Diese drei Aspekte stellen die Handlungsschwerpunkte
des Maßnahmenkonzeptes zur Anpassung an den Klimawandel in Bad Liebenwerda (integrationsplan Klima) dar. Die dort
beschriebenen und verorteten Maßnahmen beschränken sich daher auf den
Kernstadtbereich Bad Liebenwerdas und zielen auf eine Verbesserung der
Aufenthaltsqualität im Sommer ab.
Neben den Siedlungsbereichen wird auch die
Aufenthaltsqualität in der freien Landschaft durch zunehmende Trocken- und
Hitzeperioden im Sommer reduziert werden. Da die umgebende Landschaft zugleich
zwecks Erholung Teil des Kuraufenthalts und insbesondere für den Radtourismus
attraktiv ist, sind auch hier Maßnahmen zur Verbesserung der Erholungseignung
vorzusehen. Daher werden die Vorschläge zum Kernbereich ergänzt durch Maßnahmen
zur Schaffung landschaftlicher Zäsuren entlang der Rad- und Wanderwege.
Die Zielstellung des Maßnahmenkonzeptes lautete
entsprechend den herausgearbeiteten Handlungsschwerpunkten:
1. Erhalt
bioklimatisch günstiger Verhältnisse
2. Aufwertung bioklimatisch künftig besonders
belasteter oder empfindlicher Siedlungsgebiete,
3. Aufwertung von Naherholungsräumen deren
Erholungseignung aufgrund des Klimawandels beeinträchtigt ist und
4. bedarfsgerechtes
Wassermanagement.
Bei der Wahl geeigneter Maßnahmen für das
Anpassungskonzept wurde insbesondere auf ein breites Wirkungsspektrum geachtet.
Solche Maßnahmen lassen positive Wirkungen erwarten, unabhängig davon, ob die
prognostizierte Klimaveränderungen tatsächlich eintreten („No-Regret“- Ansatz).
Daneben wurden vor dem Hintergrund zunehmender Flächenkonkurrenzen solchen
Maßnahmen große Bedeutung beigemessen, die positive Effekte im Zusammenwirken mit
anderen Nutzungsansprüchen erzielen.
Zu den gewählten Einzelmaßnahmen des Konzepts gehören
unter anderem
- der Erhalt und die Entwicklung von
Luftleitbahnen und Kaltluftentstehungsgebieten,
- Aufwertung schattenspendender
Freiflächen im Kernstadtbereich
- die
Schaffung offener Wasserflächen zur Temperaturminderung am Tag,
- Entsiegelungen
und Baumneupflanzungen
- sowie eine
Kombination aus mehreren Maßnahmen auf einer Fläche zur Gestaltung von „Cool
Spots“.
- Dach- und
Fassadenbegrünung
- Einsatz
heller Fassadenfarben (Albedo) zur Erhöhung der thermischen Rückstrahlung
- Schaffung
von Hecken/Alleen und Aufenthaltspunkten entlang der Rad- und Wanderwege.
Die Maßnahmen sind in den Karten zum
Integrationsplan Klima (siehe Anlage) dargestellt.
Es wurde deutlich, dass ein Großteil der
Einzelmaßnahmen bereits jetzt fester Bestandteil von Landschaftsplänen ist oder
eine weitere Differenzierung der vorhandenen Möglichkeiten zur Verbesserung des
Bioklimas darstellen. Die Maßnahmen des Konzepts stellen somit keine
grundsätzlich neuen Handlungsansätze dar, Ihnen kommt aufgrund des Klimawandels
jedoch eine wesentlich höhere Bedeutung zu.
Die ergänzend vorgenommen Potenzialanalyse der
Gräben im Kernstadtbereich von Bad Liebenwerda hinsichtlich geeigneter Maßnahmen
zur Anpassung an den Klimawandel ergab eine besondere Eignung für drei Gräben.
Hierbei handelt es sich um die Öffnung und Renaturierung eines zurzeit
verrohrten Grabens, die Wiederherstellung eines heute zugeschütteten historischen
Grabens und die Verbindung zweier Gräben miteinander. Die
Umsetzung der Maßnahmen an den Gräben folgt dem oben beschriebenen „No-Regret“
Ansatz, da neben einer thermischen Entlastung auch eine Entlastung im
Hochwasserfall, also ein weiterer positiver Effekte, zu erzielen ist. Bei den
ausgewählten Gräben wird dies auch unterstützt, indem eine zusätzliche Stärkung
des Biotopverbundes im Stadtraum erzielt wird, touristische Anreize geschaffen
werden, eine Aufwertung des Stadtbildes stattfindet und die Vernetzung zwischen
Kernstadt und Landschaft verbessert wird.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Kurortentwicklung und der sanfte
Tourismus sind von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Die Gesundheit,
das Wohlbefin
Bad Liebenwerda strebt die staatliche
Anerkennung als Heilbad an. Der dauerhafte Erhalt von Gesundheit und
Wohlbefinden ihrer Bewohner und Besucher ist für die Qualität eines Heilbades
von zentraler Bedeutung.
Im Integrationsplan Klimaanpassung
sind Maßnahmen beschrieben und verortet, die dem dauerhaften Erhalt des
thermischen Komforts sowohl in der Innenstadt als auch im Landschaftsraum
dienen und Synergieeffekte zu anderen Handlungsfeldern der Stadtentwicklung,
wie z.B. denkmalpflegerische Aspekte, Rückhalt und Ableitung von Regenwasser,
Stadtgestalt, bergen.
Weiterhin werden alle Inhalte der
Anpassungsstrategie auf ihre Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan zu
überprüfen sein. Etwaige erforderliche Flächennutzungsplanänderungen werden im
Abgleich mit dem in Bearbeitung befindlichen integrierten
Stadtentwicklungskonzept (INSEK) erfolgen. Im INSEK wird die Anpassung an den
Klimawandel ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt sein, hier wird eine weitere
Konkretisierung der Maßnahmen hinsichtlich der Prioritätensetzungen und
Finanzierungsmöglichkeiten erfolgen. Die Bearbeitung des INSEK soll bis zum
Jahresende 2013 abgeschlossen sein.
II. Rechtmäßigkeit
Gemäß § 1 Absatz 5 BauGB soll die Gemeinde bei ihren städtebaulichen
Planungen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung anstreben …. (und) dazu beitragen,
eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu
fördern …
Der Passus der Einbeziehung der
Klimaanpassungsfragen wurde im Rahmen der BauGB-Novelle zum 1.7.2011 eingefügt,
er legt den Gemeinden die Berücksichtigung der Klimaanpassungsfragen in der
Stadtplanung auf. Mit den Ergebnissen des ExWoSt-Modellvorhabens verfügt Bad
Liebenwerda als eine der ersten Städte bundesweit über eine entsprechende
Fachplanung.
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Mit dem Integrationsplan Klima werden
Maßnahmen der Anpassung an den Klimawandel identifiziert und beschrieben, um
auch künftig - getreu dem Stadtleitbild - eine Stadt zum Wohlfühlen zu sein und
eine positive weitere Entwicklung in den Bereichen Kurortentwicklung und
sanfter Tourismus zu erreichen. Hiervon profitieren Bürger, Verwaltung und
Wirtschaft, da mit der Sicherung gesundere Lebensbedingungen wesentliche
Grundlagen geschaffen werden, um Bad Liebenwerda für Einwohner, Gäste und
Unternehmen auch künftig attraktiv zu gestalten.
Aufgabe:
☐ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Die
Kosten – soweit sie nach dem derzeitigen Stand einschätzbar sind- sind in dem Maßnahmekonzept Punkt 5.3., 6 und
10 erläutert und beziffert
II. Förderung durch:
Förderungen
sind bei Einzelmaßnahmen möglich
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EU |
mit |
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Bund |
mit |
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Land |
mit |
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Kreis |
mit |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte
oder anderer Sachverständiger mit welchem Ergebnis:
Das
Maßnahmekonzept zur Klimaanpassung wurde in mehreren Arbeitsveranstaltungen
sowohl mit der Fachöffentlichkeit als auch unter Einbeziehung der Einwohner
entwickelt.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt den Integrationsplan Klimaanpassung mit
dem Maßnahmenkonzept zur Anpassung an den Klimawandel als Leitlinie für die
Stadtentwicklung.
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: