Stadt

b a d

L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 05/004/13

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

1

Einreicher:

Frau Susann Kirst

eingereicht am:

07.01.2013

Zuständigkeit:

Amt III, Sachgebiet 3

Seiten:

2

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Bauausschuss

22.01.2013

03

9

7

6

0

1

0

2

Haupt- und Finanzausschuss

06.02.2013

03

9

9

9

0

0

0

3

Stadtverordnetenversammlung

20.02.2013

06

23

16

12

0

4

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) „Urbane Strategien zum Klimawandel - Kommunale Strategien und Potenziale“

Bad Liebenwerda – eine Stadt zum Wohlfühlen im Klimawandel- Integrationsplan Klimaanpassung

 

Gegenstand der Vorlage:

Im Rahmen des ExWoSt-Modellvorhabens zu den urbanen Strategien zum Klimawandel wurde ein Integrationsplan Klimaanpassung für das Gesamtgebiet der Stadt Bad Liebenwerda erarbeitet. Dieser soll von der Stadtverordnetenversammlung gebilligt und als städtebauliche Leitlinie beschlossen werden.

 

Begründung:

Das ExWoSt-Modellvorhaben „Bad Liebenwerda – Eine Stadt zum Wohlfühlen im Klimawandel“ wurde hinsichtlich der inhaltlichen Bearbeitung nach einem 3jährigen Projektzeitraum im September 2012 abgeschlossen.

Der wesentliche Mehrwert durch das ExWoSt-Modellvorhaben in Bad Liebenwerda hat sich aus Sicht der Verwaltung insbesondere darin ausgedrückt, dass durch die Einführung dieses in der Stadtentwicklung noch „neuen“ Themas frühzeitig ein Bewusstsein in Politik, Verwaltung und bei den Bürgern entwickelt werden konnte. Gerade die intensive Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Baumpflanzungen in den Kitas, Stadtführungen und Veröffentlichungen) hat gezeigt, dass hinsichtlich dieses Themenfeldes ein Informationsbedürfnis besteht und dass so auch Maßnahmen im privaten Bereich angestoßen werden können. Die Klimaanpassung als gelebter Bestandteil der Stadtentwicklung wird die Weiterentwicklung der Kurstadt Bad Liebenwerda zum Heilbad unterstützen. Weiterhin ist es gelungen, das eher städtisch angelegte Thema Klimaanpassung in der Fachöffentlichkeit auch im freien Landschaftsraum und in eher ländlich geprägten Ortsteilen der Stadt zu platzieren.

Darüber hinaus unterstützte das Modellvorhaben die Außenwirkung der Stadt sehr wirksam. Im Zuge der Bewertung des Modellvorhabens durch die Bundesforschungsassistenz haben insbesondere die pragmatische Vorgehensweise bei der inhaltlichen Bearbeitung und die beispielgebende Öffentlichkeitsarbeit in Bad Liebenwerda dazu geführt, dass die Stadt immer wieder besondere Beachtung. Durch die Unterstützung des MUGV des Landes Brandenburg ist Bad Liebenwerda als Kommune, die Klimaanpassung praktiziert, im Land Brandenburg bekannt geworden.

Neben den intensiven Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit innerhalb des Projektzeitraums lagen die Schwerpunkte des Projektes in der Bearbeitung inhaltlicher Fragen zu den Handlungsnotwendigkeiten der Stadtentwicklung, die die lokalen Auswirkungen des Klimawandels abmildern. Als Kurort und vor dem Hintergrund der angestrebten Anerkennung der Stadt als Heilbad besitzt die Aufenthaltsqualität in Bad Liebenwerda eine große Bedeutung. Schwerpunkt waren deshalb die Handlungsfelder der menschlichen Gesundheit und der Gestaltung von Grün- und Freiflächen. In Anbetracht des Hochwasserereignisses 2010 wurden die Fragestellungen des Rückhaltes und der Ableitung von Wasser in der Kernstadt Bad Liebenwerda mit einbezogen.

Im Rahmen der Untersuchung der lokalen Betroffenheit von Bad Liebenwerda im Jahr 2010 wurden für Bad Liebenwerda bei der Auswertung der verschiedenen Klimamodelle folgende homogene Trends bis zum Jahr 2050 herausgearbeitet werden:

-      deutliche Zunahme der durchschnittlichen Tagesmitteltemperatur (+ 0,8°C bis 2,3°C)

-      erheblicher Rückgang der Frosttage (eine Woche bis > einen Monat)

-      erhebliche Verlängerung der Vegetationsperiode (bis > einen Monat)

-      Zunahme der Zahl heißer Tage (0,5 Tag bis > 10 Tage)

-      Zunahme der Zahl von Tropennächten (bis 2,8 Tage)

-      eher neutrale Entwicklung des Jahresniederschlags mit Verschiebung der Niederschläge vom Sommer in den Winter wahrscheinlich.

Da diese Trends übereinstimmend von allen Klimamodellen prognostiziert wurden und damit die Klimaveränderungen mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit darstellen, bezog sich die Studie bei der Ermittlung der lokalen Betroffenheit durch potentielle Folgen des Klimawandels vor allem auf diese Aussagen.

Am meisten betroffen sind die Menschen in Bad Liebenwerda bezüglich der zu erwartenden sommerlichen Trocken- und Hitzeperioden im Kernstadtbereich mit den beiden Teilaspekten Thermischer Komfort und Aufenthaltsqualität in der freien Landschaft. Die einzelnen Ortsteile sind aufgrund ihrer geringen Bebauungsdichte, der Flächengröße und der Bevölkerungszahl nur im geringen Maße betroffen.

Ebenfalls als prioritär eingestuft wurde der Aspekt einer erhöhten Hochwassergefährdung. Bezeichnend hierfür war das Hochwasserereignis an der Schwarzen Elster im Herbst / Winter 2010 in Verbindung mit den prognostizierten verstärkten Niederschlägen im Herbst und Winter für die Region.

Diese drei Aspekte stellen die Handlungsschwerpunkte des Maßnahmenkonzeptes zur Anpassung an den Klimawandel in Bad Liebenwerda  (integrationsplan Klima) dar. Die dort beschriebenen und verorteten Maßnahmen beschränken sich daher auf den Kernstadtbereich Bad Liebenwerdas und zielen auf eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Sommer ab.

Neben den Siedlungsbereichen wird auch die Aufenthaltsqualität in der freien Landschaft durch zunehmende Trocken- und Hitzeperioden im Sommer reduziert werden. Da die umgebende Landschaft zugleich zwecks Erholung Teil des Kuraufenthalts und insbesondere für den Radtourismus attraktiv ist, sind auch hier Maßnahmen zur Verbesserung der Erholungseignung vorzusehen. Daher werden die Vorschläge zum Kernbereich ergänzt durch Maßnahmen zur Schaffung landschaftlicher Zäsuren entlang der Rad- und Wanderwege.

Die Zielstellung des Maßnahmenkonzeptes lautete entsprechend den herausgearbeiteten Handlungsschwerpunkten:

1. Erhalt bioklimatisch günstiger Verhältnisse

2. Aufwertung bioklimatisch künftig besonders belasteter oder empfindlicher Siedlungsgebiete,

3. Aufwertung von Naherholungsräumen deren Erholungseignung aufgrund des Klimawandels beeinträchtigt ist und

4. bedarfsgerechtes Wassermanagement.

Bei der Wahl geeigneter Maßnahmen für das Anpassungskonzept wurde insbesondere auf ein breites Wirkungsspektrum geachtet. Solche Maßnahmen lassen positive Wirkungen erwarten, unabhängig davon, ob die prognostizierte Klimaveränderungen tatsächlich eintreten („No-Regret“- Ansatz). Daneben wurden vor dem Hintergrund zunehmender Flächenkonkurrenzen solchen Maßnahmen große Bedeutung beigemessen, die positive Effekte im Zusammenwirken mit anderen Nutzungsansprüchen erzielen.

Zu den gewählten Einzelmaßnahmen des Konzepts gehören unter anderem

-       der Erhalt und die Entwicklung von Luftleitbahnen und Kaltluftentstehungsgebieten,

-      Aufwertung schattenspendender Freiflächen im Kernstadtbereich

-      die Schaffung offener Wasserflächen zur Temperaturminderung am Tag,

-      Entsiegelungen und Baumneupflanzungen

-      sowie eine Kombination aus mehreren Maßnahmen auf einer Fläche zur Gestaltung von „Cool Spots“.

-      Dach- und Fassadenbegrünung

-      Einsatz heller Fassadenfarben (Albedo) zur Erhöhung der thermischen Rückstrahlung

-      Schaffung von Hecken/Alleen und Aufenthaltspunkten entlang der Rad- und Wanderwege.

Die Maßnahmen sind in den Karten zum Integrationsplan Klima (siehe Anlage) dargestellt.

Es wurde deutlich, dass ein Großteil der Einzelmaßnahmen bereits jetzt fester Bestandteil von Landschaftsplänen ist oder eine weitere Differenzierung der vorhandenen Möglichkeiten zur Verbesserung des Bioklimas darstellen. Die Maßnahmen des Konzepts stellen somit keine grundsätzlich neuen Handlungsansätze dar, Ihnen kommt aufgrund des Klimawandels jedoch eine wesentlich höhere Bedeutung zu.

Die ergänzend vorgenommen Potenzialanalyse der Gräben im Kernstadtbereich von Bad Liebenwerda hinsichtlich geeigneter Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergab eine besondere Eignung für drei Gräben. Hierbei handelt es sich um die Öffnung und Renaturierung eines zurzeit verrohrten Grabens, die Wiederherstellung eines heute zugeschütteten historischen Grabens und die Verbindung zweier Gräben miteinander. Die Umsetzung der Maßnahmen an den Gräben folgt dem oben beschriebenen „No-Regret“ Ansatz, da neben einer thermischen Entlastung auch eine Entlastung im Hochwasserfall, also ein weiterer positiver Effekte, zu erzielen ist. Bei den ausgewählten Gräben wird dies auch unterstützt, indem eine zusätzliche Stärkung des Biotopverbundes im Stadtraum erzielt wird, touristische Anreize geschaffen werden, eine Aufwertung des Stadtbildes stattfindet und die Vernetzung zwischen Kernstadt und Landschaft verbessert wird.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Kurortentwicklung und der sanfte Tourismus sind von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit des Menschen sind jedoch anfällig gegenüber klimatischen Einflüssen. Der Klimawandel hat unmittelbar negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, in anderen Bereichen geschieht dies indirekt.

Bad Liebenwerda strebt die staatliche Anerkennung als Heilbad an. Der dauerhafte Erhalt von Gesundheit und Wohlbefinden ihrer Bewohner und Besucher ist für die Qualität eines Heilbades von zentraler Bedeutung.

Im Integrationsplan Klimaanpassung sind Maßnahmen beschrieben und verortet, die dem dauerhaften Erhalt des thermischen Komforts sowohl in der Innenstadt als auch im Landschaftsraum dienen und Synergieeffekte zu anderen Handlungsfeldern der Stadtentwicklung, wie z.B. denkmalpflegerische Aspekte, Rückhalt und Ableitung von Regenwasser, Stadtgestalt, bergen.

Weiterhin werden alle Inhalte der Anpassungsstrategie auf ihre Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan zu überprüfen sein. Etwaige erforderliche Flächennutzungsplanänderungen werden im Abgleich mit dem in Bearbeitung befindlichen integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) erfolgen. Im INSEK wird die Anpassung an den Klimawandel ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt sein, hier wird eine weitere Konkretisierung der Maßnahmen hinsichtlich der Prioritätensetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten erfolgen. Die Bearbeitung des INSEK soll bis zum Jahresende 2013 abgeschlossen sein.

 

II. Rechtmäßigkeit

Gemäß § 1 Absatz 5 BauGB soll die Gemeinde bei ihren städtebaulichen Planungen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung anstreben …. (und) dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern …

Der Passus der Einbeziehung der Klimaanpassungsfragen wurde im Rahmen der BauGB-Novelle zum 1.7.2011 eingefügt, er legt den Gemeinden die Berücksichtigung der Klimaanpassungsfragen in der Stadtplanung auf. Mit den Ergebnissen des ExWoSt-Modellvorhabens verfügt Bad Liebenwerda als eine der ersten Städte bundesweit über eine entsprechende Fachplanung.

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Mit dem Integrationsplan Klima werden Maßnahmen der Anpassung an den Klimawandel identifiziert und beschrieben, um auch künftig - getreu dem Stadtleitbild - eine Stadt zum Wohlfühlen zu sein und eine positive weitere Entwicklung in den Bereichen Kurortentwicklung und sanfter Tourismus zu erreichen. Hiervon profitieren Bürger, Verwaltung und Wirtschaft, da mit der Sicherung gesundere Lebensbedingungen wesentliche Grundlagen geschaffen werden, um Bad Liebenwerda für Einwohner, Gäste und Unternehmen auch künftig attraktiv zu gestalten.

 

 

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Die Kosten – soweit sie nach dem derzeitigen Stand einschätzbar sind-  sind in dem Maßnahmekonzept Punkt 5.3., 6 und 10 erläutert und beziffert

 

II. Förderung durch:

Förderungen sind bei Einzelmaßnahmen möglich

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte oder anderer Sachverständiger mit welchem Ergebnis:

Das Maßnahmekonzept zur Klimaanpassung wurde in mehreren Arbeitsveranstaltungen sowohl mit der Fachöffentlichkeit als auch unter Einbeziehung der Einwohner entwickelt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Integrationsplan Klimaanpassung mit dem Maßnahmenkonzept zur Anpassung an den Klimawandel als Leitlinie für die Stadtentwicklung.

 

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: