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☒ |
öffentlich |
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☐ |
nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
3 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Haupt- und Finanzausschuss |
☒ |
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Stadtverordnetenversammlung |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
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Beschaffung Feuerwehrfahrzeug FFW
Zeischa
Gegenstand
der Vorlage:
Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die
Freiwillige Feuerwehr Zeischa.
Begründung:
I. Problem
Das
Löschfahrzeug der FFW Zeischa (Baujahr 1984) wurde durch die Technische
Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg geprüft.
Dabei
wurde festgestellt, dass das LF 8 – TS 8 aufgrund von Motor- und
Bremsenverschleiß nicht mehr einsatzfähig ist. Eine Reparatur in diesem Umfang
wäre nicht mehr tragbar, da bereits schon in den letzten Jahren fast 10.000 €
für die Instandhaltung benötigt wurden.
II. Lösung
Die
Stadt Bad Liebenwerda hat finanzielle Mittel in Höhe von 33.000 € für die
Einrichtung des Digitalfunks geplant. Aufgrund der schwierigen finanziellen
Lage wurden durch die Stadt Bad Liebenwerda Mittel aus dem Ausgleichsfond (Finanzausgleichsgesetz)
beantragt, mit denen der Digitalfunk finanziert werden kann. Dieser Antrag fand
die Zustimmung der Genehmigungsbehörde.
Da
die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel für den Digitalfunk in diesem Jahr nun
nicht mehr benötigt werden, sollen diese für die Ersatzbeschaffung eines
Fahrzeuges für die Feuerwehr Zeischa genutzt werden.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Die
materielle Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren ist eine Pflichtaufgabe der
Stadt Bad Liebenwerda als Träger des Brandschutzes.
II. Rechtmäßigkeit
Gemäß
Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Bad Liebenwerda ist die
Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Zeischa zu gewährleisten.
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Aufgabe:
☐ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I.
Kosten für Stadt, für Bürger
(Beiträge), für Wirtschaft
Entsprechend
des §5 Abs.3 der Haushaltsatzung 2013 für die Stadt Bad Liebenwerda bedarf es
der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung für diese außerplanmäßigen Auszahlung.
Entsprechend der Genehmigung des Landkreises Elbe Elster als allgemeine untere
Landesbehörde vom 02.08.2013 zum Haushaltssichungskonzept der Stadt Bad
Liebenwerda hier die Auflage 4. dürfen außerplanmäßige Auszahlungen nur
bewilligt werden, wenn diese sachlich und in zeitlicher Hinsicht unabweisbar und auf einer
gesetzlichen oder vertraglichen Rechtspflicht beruhen.
Der
Stadt Bad Liebenwerda entstehen Kosten in Höhe von 38.813 €. Die Finanzierung
ist wie folgt vorgesehen:
33.000
€ bisher geplant für die Anschaffung von Digitalfunk
5.813
€ der investiven Schlüsselzuweisung.
II. Förderung durch:
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EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
|
mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte
oder anderer Sachverständiger mit welchem Ergebnis:
Der
Stadtbrandmeister und der Ortswehrführer halten die Ersatzbeschaffung für
dringend notwendig. Die Auswahl des Fahrzeuges wird mit der Wehrführung
abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die FFW Zeischa bis maximal 38.813 € wird
beschlossen. Die dafür benötigen außerplanmäßigen Mittel werden bewilligt.
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: