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L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 05/045/13

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

-

Einreicher:

Frau Franziska Berner

eingereicht am:

19.08.2013

Zuständigkeit:

Amt I, Sachgebiet 1

Seiten:

3

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Haupt- und Finanzausschuss

11.09.2013

05

9

8

8

0

0

0

2

Stadtverordnetenversammlung

25.09.2013

14

23

20

20

0

0

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

Beschaffung Feuerwehrfahrzeug FFW Zeischa

 

 

Gegenstand der Vorlage:

 

Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Zeischa.

 

 

Begründung:

 

I. Problem

 

Das Löschfahrzeug der FFW Zeischa (Baujahr 1984) wurde durch die Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg geprüft.

Dabei wurde festgestellt, dass das LF 8 – TS 8 aufgrund von Motor- und Bremsenverschleiß nicht mehr einsatzfähig ist. Eine Reparatur in diesem Umfang wäre nicht mehr tragbar, da bereits schon in den letzten Jahren fast 10.000 € für die Instandhaltung benötigt wurden.

 

II. Lösung

 

Die Stadt Bad Liebenwerda hat finanzielle Mittel in Höhe von 33.000 € für die Einrichtung des Digitalfunks geplant. Aufgrund der schwierigen finanziellen Lage wurden durch die Stadt Bad Liebenwerda Mittel aus dem Ausgleichsfond (Finanzausgleichsgesetz) beantragt, mit denen der Digitalfunk finanziert werden kann. Dieser Antrag fand die Zustimmung der Genehmigungsbehörde.

Da die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel für den Digitalfunk in diesem Jahr nun nicht mehr benötigt werden, sollen diese für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für die Feuerwehr Zeischa genutzt werden.

 

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Die materielle Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren ist eine Pflichtaufgabe der Stadt Bad Liebenwerda als Träger des Brandschutzes.

 

II. Rechtmäßigkeit

 

Gemäß Gefahren- und Risikoanalyse der Stadt Bad Liebenwerda ist die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Zeischa zu gewährleisten.

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I.       Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Entsprechend des §5 Abs.3 der Haushaltsatzung 2013 für die Stadt Bad Liebenwerda bedarf es der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung für diese außerplanmäßigen Auszahlung. Entsprechend der Genehmigung des Landkreises Elbe Elster als allgemeine untere Landesbehörde vom 02.08.2013 zum Haushaltssichungskonzept der Stadt Bad Liebenwerda hier die Auflage 4. dürfen außerplanmäßige Auszahlungen nur bewilligt werden, wenn diese sachlich und in zeitlicher  Hinsicht unabweisbar und auf einer gesetzlichen oder vertraglichen Rechtspflicht beruhen.   

Der Stadt Bad Liebenwerda entstehen Kosten in Höhe von 38.813 €. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

33.000 € bisher geplant für die Anschaffung von Digitalfunk

5.813 € der investiven Schlüsselzuweisung.

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte oder anderer Sachverständiger mit welchem Ergebnis:

 

Der Stadtbrandmeister und der Ortswehrführer halten die Ersatzbeschaffung für dringend notwendig. Die Auswahl des Fahrzeuges wird mit der Wehrführung abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die FFW Zeischa bis maximal 38.813 € wird beschlossen. Die dafür benötigen außerplanmäßigen Mittel werden bewilligt.

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: