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L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 05/015/14

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

3

Einreicher:

Frau Gabriela Wehnert

eingereicht am:

28.01.2014

Zuständigkeit:

Amt III, Sachgebiet 3

Seiten:

3

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Bauausschuss

25.02.2014

08

9

9

9

0

0

0

2

Haupt- und Finanzausschuss

12.03.2014

06

9

9

0

0

0

0

3

Stadtverordnetenversammlung

26.03.2014

12

23

19

18

0

1

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Neuvergabe und Umbenennung Straßennamen

 

Gegenstand der Vorlage:

1.    Benennung der Gasse zwischen Wohn- und Geschäftshaus „Frahm“ und Gaststätte mit Hotel „Weißes Ross“ (jetzt Exil)

2.    Benennung der Gasse zwischen Wohnhäusern Breite Straße 1, Mittelstraße 23 und dem Rathaus

3.    Umbenennung „Ladestraße“

 

Begründung:

I. Problem

  1. Im Zuge des Neubaus des „Rösselparks“ ist es erforderlich der Gasse zwischen der Gaststätte Exil mit Hotel „Weißes Ross“ und dem Wohn- und Geschäftshaus „Frahm“ einen Namen zu geben.

Auf einer alten Stadtkarte des Bürgermeisters Rose ist ersichtlich, dass die Fläche, auf der heute der „Rösselpark“ entsteht, die Bezeichnung „Rössel Garten“ eingetragen ist.

In Bezug auf den Namen des Hotels „Weißes Ross“ und des „Rössel Gartens“ wird für diese Gasse „Rösselgasse“ vorgeschlagen. Bei einem Aufruf der Bürger der Stadt Bad Liebenwerda zur Gestaltung der Gasse, wurde schon der Name „Rösselgasse“ benutzt.

  1. Die Gasse zwischen dem Rathaus und den beiden Wohnhäusern Breite Straße 1. und Mittelstraße 23 soll ebenfalls einen Namen erhalten.

Hier kann Bezug auf das Rathaus genommen werden. Daher wird der Name „Rathausgasse“ vorgeschlagen.

  1. Der Name „Ladestraße“ wurde umgangssprachlich genutzt, weil sich hier früher der Güterbahnhof befand und die Waggons der Bahn entladen wurden. Es war außerdem eine Betriebsstraße.

Das geschieht seit der politischen Wende nicht mehr. Diese Straße führt nunmehr nur noch zu einem Objekt, dem Bahnhof. Die angrenzenden Wohnhäuser in Richtung Wäldchenbrücke haben schon die Zuordnung „Am Bahnhof“.

Nach dem Umbau des Bahnhofes, der dann einer neuer Nutzung zugeführt werden soll, ist es notwendig die Straße eindeutig zu benennen. Es wird der Name „Am Bahnhof“ vorgeschlagen.

Diskussion im Bauausschuss am 25.2.2014: Gerade werden der historischen Bedeutung des Namens „Ladestraße“ soll diese Straße auch künftig diese Bezeichnung führen. Da ein Benennungsakt nach § 28 Absatz 2 Nr. 13 KVerfBbg bisher nicht erfolgt ist, wird dieser mit der jetzt vorliegenden Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt. Der Antrag zur Benennung mit dem Namen „Ladestraße“ wurde im Bauausschuss gestellt und mehrheitlich zur Beschlussfassung empohlen.

 

II. Lösung

Die zwei o.g. Gassen werden mit einem Straßennamen versehen.

Die „Ladestraße“ wird in „Am Bahnhof“ umbenannt.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Ordnungsfunktion für Besucher, Gewerbetreibende und den verschiedenen Einsatzkräften wie z.B. Ärzte, Polizei und FFW

II. Rechtmäßigkeit

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 13 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) ist die Stadtverordnetenversammlung für die Benennung der im Stadtgebiet befindlichen Straßen, Wege und Plätze zuständig.

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Bessere Identifizierbarkeit und Ordnungsfunktion. Mit den beiden Gassen und der Ladestraße sind bisher keine Hausnummern verknüpft. Die Bezeichnung „Am Bahnhof“ gestaltet die Auffindung des Bahnhofs für Ortsunkundige günstiger.

 

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Straßennamenschilder ca. 1.400 EURO

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte oder anderer Sachverständiger mit welchem Ergebnis:

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gasse zwischen der Gaststätte „Exil“ mit dem Hotel „Weißes Ross“ und dem Wohn- und Geschäftshaus „Frahm“ wird „Rösselgasse“ benannt.
  2. Die Gasse zwischen Rathaus und den Wohnhäusern Breite Straße 1 und

Mittelstraße 23 wird „Rathausgasse“ benannt.

  1. Die bisher umgangssprachlich als Ladestraße bezeichnete Straße wird durch die Stadtverordnetenversammlung mit dem Namen „Ladestraße“ versehen.

 

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

Zur Diskussion im BauA am 25.2.2014 siehe Hinweise zur Benennung der Ladestraße. Der Beschluss zu 3.) wurde aufgrund der Abstimmung im BauA angepasst.

Kirst – 27.2.2014

 

Beschlussfassung: