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öffentlich |
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☐ |
nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
3 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
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Haupt- und Finanzausschuss |
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Stadtverordnetenversammlung |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
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Neuvergabe und Umbenennung
Straßennamen
Gegenstand
der Vorlage:
1.
Benennung der Gasse
zwischen Wohn- und Geschäftshaus „Frahm“ und Gaststätte mit Hotel „Weißes Ross“
(jetzt Exil)
2.
Benennung der Gasse
zwischen Wohnhäusern Breite Straße 1, Mittelstraße 23 und dem Rathaus
3.
Umbenennung „Ladestraße“
Begründung:
I. Problem
Auf
einer alten Stadtkarte des Bürgermeisters Rose ist ersichtlich, dass die Fläche,
auf der heute der „Rösselpark“ entsteht, die Bezeichnung „Rössel Garten“
eingetragen ist.
In
Bezug auf den Namen des Hotels „Weißes Ross“ und des „Rössel Gartens“ wird für
diese Gasse „Rösselgasse“ vorgeschlagen. Bei einem Aufruf der Bürger der Stadt
Bad Liebenwerda zur Gestaltung der Gasse, wurde schon der Name „Rösselgasse“
benutzt.
Hier
kann Bezug auf das Rathaus genommen werden. Daher wird der Name „Rathausgasse“
vorgeschlagen.
Das
geschieht seit der politischen Wende nicht mehr. Diese Straße führt nunmehr nur
noch zu einem Objekt, dem Bahnhof. Die angrenzenden Wohnhäuser in Richtung Wäldchenbrücke
haben schon die Zuordnung „Am Bahnhof“.
Nach
dem Umbau des Bahnhofes, der dann einer neuer Nutzung zugeführt werden soll,
ist es notwendig die Straße eindeutig zu benennen. Es wird der Name „Am
Bahnhof“ vorgeschlagen.
Diskussion im
Bauausschuss am 25.2.2014: Gerade werden der historischen Bedeutung des Namens
„Ladestraße“ soll diese Straße auch künftig diese Bezeichnung führen. Da ein
Benennungsakt nach § 28 Absatz 2 Nr. 13 KVerfBbg bisher nicht erfolgt ist, wird
dieser mit der jetzt vorliegenden Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.
Der Antrag zur Benennung mit dem Namen „Ladestraße“ wurde im Bauausschuss
gestellt und mehrheitlich zur Beschlussfassung empohlen.
II. Lösung
Die
zwei o.g. Gassen werden mit einem Straßennamen versehen.
Die
„Ladestraße“ wird in „Am Bahnhof“ umbenannt.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Ordnungsfunktion
für Besucher, Gewerbetreibende und den verschiedenen Einsatzkräften wie z.B.
Ärzte, Polizei und FFW
II. Rechtmäßigkeit
Gemäß
§ 28 Abs. 2 Nr. 13 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) ist die
Stadtverordnetenversammlung für die Benennung der im Stadtgebiet befindlichen
Straßen, Wege und Plätze zuständig.
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Bessere
Identifizierbarkeit und Ordnungsfunktion. Mit den beiden Gassen und der
Ladestraße sind bisher keine Hausnummern verknüpft. Die Bezeichnung „Am Bahnhof“
gestaltet die Auffindung des Bahnhofs für Ortsunkundige günstiger.
Aufgabe:
☐ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Straßennamenschilder
ca. 1.400 EURO
II. Förderung durch:
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EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte
oder anderer Sachverständiger mit welchem Ergebnis:
Beschlussvorschlag:
Mittelstraße
23 wird „Rathausgasse“ benannt.
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Zur
Diskussion im BauA am 25.2.2014 siehe Hinweise zur Benennung der Ladestraße.
Der Beschluss zu 3.) wurde aufgrund der Abstimmung im BauA angepasst.
Kirst –
27.2.2014
Beschlussfassung: