Stadt

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L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 06/010/14

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

Liquidität

Einreicher:

Herr Gerd Engelmann

eingereicht am:

03.06.2014

Zuständigkeit:

Amt II, Sachgebiet 4

Seiten:

2

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Stadtverordnetenversammlung

18.06.2014

11

19

19

18

0

1

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Festsetzung Höchstbetrag Kassenkredit

 

Gegenstand der Vorlage:

Festsetzung des Höchstbetrages für einen Kassenkredit der Stadt Bad Liebenwerda

 

Begründung:

 

I. Problem

Die Stadt Bad Liebenwerda muss dafür Sorge tragen, dass sie zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen in der Lage ist. Mit Beschluss vom 28.11.2012 Nr.05/57/12  wurde der Höchstbetrag auf 2.300.000 € festgesetzt . Dieser Höchstbetrag ist auf Grund der sich weiter verschlechternden Kassenlage nicht mehr ausreichend.

II. Lösung

Die Stadt kann zur Absicherung ihrer Liquidität einen Kassenkredit aufnehmen. Der Höchstbetrag ist nicht mehr gesetzlich geregelt. Jedoch soll sich an der Regelung 1/6 der Auszahlengen für die laufende Verwaltungstätigkeit orientiert werden. Demnach wäre die Orientierungsgröße für die Stadt  2.300.000 €.

Auf Grund der aktuellen und künftigen Entwicklung der Liquidität der Stadt geht die Verwaltung davon aus, dass ein Kassenkredit bis zu einer Höhe vom 2.800.000 € Ende 2014 und bis zu 3.100.000 € im Jahr 2015 erforderlich werden. Ab 2016 könnte sich die Lage wieder entspannen und der Bedarf an Kassenverstärkungsmitteln sinken.

Mit Stichtag zum 31.05.2014 betrug der Kassenstand -1.047.423 €. Gedeckt wurde dieser negative Kassenstand durch einen festen Kassenkredit in Höhe von 800.000 € und ein Kontokorrentkredit in Höhe von 247.423 €. Dabei ist zu berücksichtigen, dass hier die gezahlte und noch nicht verwendete Versicherungssumme der Brandobjekte Reiterturm Oschätzchen und Waldstadion Bad Liebenwerda von rd.469.000  € als Kassenverstärkungsmittel mit eingesetzt werden. Die Inanspruchnahme des Kassenkredites erfolgt nur in Höhe des tatsächlichen Bedarfes.

In der Anlage ist die Liquiditätsentwicklung grafisch dargestellt.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Absicherung der ständigen Zahlungsfähigkeit

II. Rechtmäßigkeit

Grundlage bildet der § 79 BbgKVerf.

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

keine

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Zinsen für den Kassenkredit bis zu 20.000 €/Jahr

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

Nicht erforderlich

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der zulässige Höchstbetrag für einen Kassenkredit der Stadt Bad Liebenwerda wird auf 3.100.000 € festgesetzt.

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: