|
|
|||||||||
|
||||||||||
|
☒ |
öffentlich |
||||||||
|
|
☐ |
nichtöffentlich |
|||||||
|
|
|
|
|||||||
Anlagen: |
||||||||||
Einreicher: |
eingereicht am: |
|||||||||
Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
||||||||
Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
|
Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
||||||
TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
|||||
Bauausschuss |
☒ |
||||||||||
Haupt- und Finanzausschuss |
☒ |
||||||||||
Stadtverordnetenversammlung |
|
||||||||||
* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
|
||||||||||
Beschluss über die 12. Änderung
Flächennutzungsplan und Aufstellung eines Bebauungsplan in OT Kröbeln, Flur 3,
Flurstück 83 zur Ausweisung einer Mischbaufläche für die Errichtung von
Eigenheimen
Gegenstand
der Vorlage:
-
Änderungsbeschluss FNP
-
Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan
Begründung:
I. Problem
Die
Stadt erhielt mit Schreiben des Herrn Hagen Stein vom 15.04.2015 den Antrag zur
Änderung des Flächennutzungsplanes und Erstellung eines Bebauungsplans in der
Gemarkung Kröbeln, Flur 3, Flurstück 83 zur Errichtung von Eigenheimen.
Zurzeit
stellt das beantragte Flurstück Außenbereich nach §35 BauGB dar und ist im
Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Um
hier wie beantragt Baugrundstücke auszuweisen zur Errichtung von Eigenheimen
mit Nebengebäuden, müssen die bauleitplanerischen Voraussetzungen geschaffen
werden.
II. Lösung
Da
im Flächennutzungsplan (FNP) für dieses beantragten Bereich landwirtschaftliche
Fläche ausgewiesen ist und es sich bei dem beantragten Vorhaben um kein
privilegiertes Vorhaben handelt, ist der FNP entsprechend seiner
Flächenausweisung anzupassen. Der Bereich
der angrenzenden Ortslage Kröbeln ist als Mischbaufläche ausgewiesen und diese
Ausweisung soll ebenfalls für das beantragte Flurstück vorgenommen.
Diese
Ausweisung als Mischbaufläche von der Ortslage über den beantragten Bereich
wird bis zum Friedhof von Kröbeln als vorh. topographische Grenze vorgenommen.
Aus
dem FNP selber kann kein direktes Baurecht abgeleitet werden, daher ist für
dieses beantragte Flurstück ein entsprechender Bebauungsplan aufzustellen.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Um
wie beantragt Baurecht zur Errichtung von Eigenheimen zu schaffen, ist eine
entsprechende Bauflächenausweisung auf dem Flurstück notwendig. Diese ist
vorzunehmen über eine Änderung des FNP da keine entsprechende Ausweisung
vorhanden ist und über einen Bebauungsplan
um konkret Baurecht geschaffen.
II. Rechtmäßigkeit
Um
das Verfahren zur Änderung des FNP und Aufstellung eines BP zu beginnen ist ein
Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschluss erforderlich.
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Baurechtschaffung
im Rahmen von Bauleitplanung und Rechtsgrundlage für Baugenehmigung.
Keine
Auswirkung auf den Kurstadtstatus.
Aufgabe:
☐ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Auf
den Haushalt der Stadt hat diese Planungen/ Vorhaben keine Auswirkung, da der
Antragsteller alle Kosten übernimmt.
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
|
☐ |
Bund |
mit |
|
☐ |
Land |
mit |
|
☐ |
Kreis |
mit |
|
☐ |
|
mit |
|
|
|
|
|
Anhörung der Ortsbeiräte,
des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Beschlussvorschlag:
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: