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öffentlich |
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☐ |
nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
☒ |
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Haupt- und Finanzausschuss |
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Stadtverordnetenversammlung |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
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Beschluss zur 1. Änderung der
Innenbereichs- und Ergänzungssatzung Bad Liebenwerda Süd; Fischergasse
Gegenstand
der Vorlage:
Entwurfsbeschluss
Begründung:
I. Problem
In
der Stadtverordnetenversammlung am 03.06.2015 wurde die Aufstellung der 1.
Änderung der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung Bad Liebenwerda; Stadtteil
Süd im Bereich des Bieligkhofes/ Fischergasse beschlossen.
Mit
der Klarstellung im Änderungsbereich legt die Gemeinde die vorhandenen Grenzen
für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil fest.
II. Lösung
Die
rechtliche Grundlage für die 1. Änderung der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung
der Stadt Bad Liebenwerda – Stadtteil Süd als Klarstellungssatzung (§ 34 Abs. 4
Nr. 1 BauGB) sowie die Anforderungen an die Satzung und das durchzuführende
Verfahren ergeben sich aus den Vorschriften des § 34 Abs. 4 bis 6 BauGB. Danach
wird das Aufstellungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
geführt.
Das
Aufstellungsverfahre zur Satzung ist hier im Entwurfsbeschluss zu
konkretisieren.
Von
der Frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 sowie § 4 Abs.1
BauGB wurde abgesehen.
Die
Klarstellungsgrenze führt nunmehr entlang der letzten hinteren prägenden
Bebauung. Der Innenbereich wird gegenüber dem Außenbereich an der Stelle klargestellt.
Es
wurden alle Grundstücksteile zum Innenbereich, für die auch ohne diese
deklaratorische Satzung ein Baurecht nach § 34 BauGB besteht.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Der
Entwurf der Satzung bedarf der Bestätigung durch die
Stadtverordnetenversammlung sowie der Bestimmung, dass mit diesem bestätigten
Entwurf das Verfahren nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB durchzuführen ist.
II. Rechtmäßigkeit
§
34 Abs. 4 Nr.1 BauGB, § 13 BauGB, § 3 Abs.2 BauGB, § 4 Abs.2 BauGB
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Klarstellung
des Innenbereichs
Aufgabe:
☐ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Im
Haushalt 2015 sind für die Erarbeitung der Satzung im Produkt „Räumliche
Planung“ 51101.5211000 diese Kosten in Höhe von 4000,00 Euro eingeplant.
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
|
mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte,
des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Beschlussvorschlag:
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: