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☒ |
öffentlich |
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☐ |
nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Stadtverordnetenversammlung |
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* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund
§ 22 BbgKVerf |
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Corporate Design der Stadt Bad
Liebenwerda
Gegenstand der Vorlage:
Ergebnis der Weiterentwicklung des Corporate Design (CD)
Begründung:
I. Problem
Die
Stadt Bad Liebenwerda hat seit mehr als 10 Jahren ein CD mit dem sie neben dem
amtlichen Erscheinungsbild auftritt. Das zurzeit angewendete CD hat sich
durchaus in der Vergangenheit bewährt und die Kurstadt bekannt gemacht.
Gestaltung und Form des alten CD sind für die Anwendung heute nicht mehr
zeitgemäß und trifft auch auf Grenzen in der technischen Anwendung.
Die
Anpassung des Corporate Design an zeitgemäße Anforderungen und ein Neustart des
Internetauftritts sowie der Printprodukte ist auch Kern der Empfehlungen des
von der SVV beschlossenen Kurortentwicklungsplans.
II. Lösung
Das
grundsätzliche Erscheinungsbild der Stadt wurde überarbeit und sollte mehr als
ein grafischer Ausdruck sein. In dem weiterentwickelten neuen CD sollten die
Position, die Haltung und die Identität der Stadt zum Ausdruck kommen.
Die
Firma Wieduwilt Kommunikation wurde von der Stadt in zwei Stufen beauftragt.
Zunächst wurde eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Aus dem Bestand wurden in
Form eines Workshops die für die Stadt wichtigen Elemente herausgearbeitet. Die
drei Herzen und der Lubwartturm waren für die Bildmarke der zentrale Kern. Das
Ergebnis war ein Pflichtenheft welches die weiteren Schritte und Ziele für die
Erarbeitung des neuen CD beinhaltete. Es erfolgte die weitere Beauftragung. Für
die Bildmarke und Wortmarke wurden mehrere Varianten diskutiert. Das Ergebnis
ist in der Anlage dargestellt.
Alleinstellungsmerkmal
sind die drei Herzen und der Lubwartturm
und bei dem Claim (Wortmarke) spielte die wahrgenommene Herzlichkeit,
Natürlichkeit und Gastlichkeit (Identität) eine ausschlaggebende Rolle.
Das
neue CD wirkt moderner.
Mit
dem CD Handbuch soll ein einheitliches Auftreten der Stadt gesichert werden. Es
dient gleichzeitig auch als Anleitung bei der Ausführung von Aufträgen.
Das
neue CD wurde außerdem unter Berücksichtigung des CI (Corporate Identity) für
die Kurstadtregion Elbe-Elster entwickelt. Damit ist gewährleistet, dass Bad
Liebenwerda im Außenauftritt seine Identität wahrt, aber in Kombination der
Logos/Claims bei gleichzeitiger Anwendung eine sehr gute Harmonie und Schlüssigkeit
besteht und ein authentischer Auftritt Bad Liebenwerdas als Teil der
Kurstadtregion Elbe-Elster vermittelt wird.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Die
Erstellung eines CD für eine Kommune ist
eine freiwillige Aufgabe jedoch für die Außenwirkung von wirtschaftlicher Bedeutung
insbesondere auch für die Kurortentwicklung. Diese Entwicklung wird zunehmend
zum Wirtschaftsfaktor und bedarf eines
professionellen Marketings. Die Überarbeitung des Außenauftritts ist daher eine
zentrale Empfehlung des beschlossenen Kurortentwicklungsplans.
II. Rechtmäßigkeit
Zuständig
ist die SVV
III. Auswirkung auf
Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus
Umstellung
des Auftrittes der Stadt ( Printprodukte,Internet)
Aufgabe:
☒ freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für
Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Entwicklungskosten
2015/2016 -12.500 €. Folgekosten der Umstellung zusätzlich 3.000 € ab 2017
II. Förderung durch:
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EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte,
des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Nicht
erforderlich
Beschlussvorschlag:
Das neue
Corporate Design (CD) und das Handbuch werden beschlossen. Der
Hauptverwaltungsbeamt wird beauftragt, das neue CD zum Schutz beim Deutschen
Patent-und Markenamt anzumelden.
Thomas
Richter
Bürgermeister
Wer
annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein,
hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung
im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: