Stadt

b a d

L  I  E  B  E  N  W  E  R  D  A

Der Bürgermeister

 

 

 

Beschluss Nr.: 06/036/16

 

 

 

 

Beschluss

öffentlich

 

 

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

CD Handbuch Auszug

Einreicher:

Herr Gerd Engelmann

eingereicht am:

13.07.2016

Zuständigkeit:

Amt II, Sachgebiet 4

Seiten:

2

 

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Stadtverordnetenversammlung

03.08.2016

05

19

14

13

0

1

0

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Corporate Design der Stadt Bad Liebenwerda

 

Gegenstand der Vorlage:

Ergebnis der Weiterentwicklung des Corporate Design (CD)

 

Begründung:

I. Problem

Die Stadt Bad Liebenwerda hat seit mehr als 10 Jahren ein CD mit dem sie neben dem amtlichen Erscheinungsbild auftritt. Das zurzeit angewendete CD hat sich durchaus in der Vergangenheit bewährt und die Kurstadt bekannt gemacht. Gestaltung und Form des alten CD sind für die Anwendung heute nicht mehr zeitgemäß und trifft auch auf Grenzen in der technischen Anwendung.

Die Anpassung des Corporate Design an zeitgemäße Anforderungen und ein Neustart des Internetauftritts sowie der Printprodukte ist auch Kern der Empfehlungen des von der SVV beschlossenen Kurortentwicklungsplans.

II. Lösung

Das grundsätzliche Erscheinungsbild der Stadt wurde überarbeit und sollte mehr als ein grafischer Ausdruck sein. In dem weiterentwickelten neuen CD sollten die Position, die Haltung und die Identität der Stadt zum Ausdruck kommen.

Die Firma Wieduwilt Kommunikation wurde von der Stadt in zwei Stufen beauftragt. Zunächst wurde eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Aus dem Bestand wurden in Form eines Workshops die für die Stadt wichtigen Elemente herausgearbeitet. Die drei Herzen und der Lubwartturm waren für die Bildmarke der zentrale Kern. Das Ergebnis war ein Pflichtenheft welches die weiteren Schritte und Ziele für die Erarbeitung des neuen CD beinhaltete. Es erfolgte die weitere Beauftragung. Für die Bildmarke und Wortmarke wurden mehrere Varianten diskutiert. Das Ergebnis ist in der Anlage dargestellt.

Alleinstellungsmerkmal sind die drei Herzen und der Lubwartturm  und bei dem Claim (Wortmarke) spielte die wahrgenommene Herzlichkeit, Natürlichkeit und Gastlichkeit (Identität) eine ausschlaggebende Rolle.

Das neue CD wirkt moderner.

Mit dem CD Handbuch soll ein einheitliches Auftreten der Stadt gesichert werden. Es dient gleichzeitig auch als Anleitung bei der Ausführung von Aufträgen.

Das neue CD wurde außerdem unter Berücksichtigung des CI (Corporate Identity) für die Kurstadtregion Elbe-Elster entwickelt. Damit ist gewährleistet, dass Bad Liebenwerda im Außenauftritt seine Identität wahrt, aber in Kombination der Logos/Claims bei gleichzeitiger Anwendung eine sehr gute Harmonie und Schlüssigkeit besteht und ein authentischer Auftritt Bad Liebenwerdas als Teil der Kurstadtregion Elbe-Elster vermittelt wird.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

I. Erforderlichkeit

Die Erstellung eines  CD für eine Kommune ist eine freiwillige Aufgabe jedoch für die Außenwirkung von wirtschaftlicher Bedeutung insbesondere auch für die Kurortentwicklung. Diese Entwicklung wird zunehmend zum Wirtschaftsfaktor  und bedarf eines professionellen Marketings. Die Überarbeitung des Außenauftritts ist daher eine zentrale Empfehlung des beschlossenen Kurortentwicklungsplans.

 

II. Rechtmäßigkeit

Zuständig ist die SVV

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Umstellung des Auftrittes der Stadt ( Printprodukte,Internet)

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Entwicklungskosten 2015/2016 -12.500 €. Folgekosten der Umstellung zusätzlich 3.000 € ab 2017

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

Nicht erforderlich

 

Beschlussvorschlag:

 

Das neue Corporate Design (CD) und das Handbuch werden beschlossen. Der Hauptverwaltungsbeamt wird beauftragt, das neue CD zum Schutz beim Deutschen Patent-und Markenamt anzumelden.

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: