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☒ |
öffentlich |
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☐ |
nichtöffentlich |
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Anlagen: |
2 |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
10.10.2016 |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
01.11.2016 |
06 |
6 |
6 |
0 |
0 |
0 |
☒ |
|||
Haupt- und
Finanzausschuss |
16.11.2016 |
04 |
7 |
6 |
0 |
1 |
0 |
☒ |
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Stadtverordnetenversammlung |
☐ |
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*
Verfahrensvermerk:
Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Beschluss zum wohnungswirtschaftlichen/wohnungspolitischen Konzept mit
städtebaulicher Begleitplanung (WWK)
Gegenstand
der Vorlage:
Das WWK soll im Wege eines
Selbstbindungsbeschlusses zur städtebaulichen Leitlinie und zur Grundlage für
das zu erarbeitende Stadtumbaukonzept (in Abhängigkeit von der Programmaufnahme
durch das Land Brandenburg) erhoben werden.
Begründung:
I. Problem
Zur Problemlage
wird auf den Beschluss 06/048/15 vom 7.10.2015 verwiesen.
II. Lösung
Mit dem nun
vorliegendem Entwurf des wohnungswirtschaftlichen und wohnungspolitischen
Konzeptes mit städtebaulicher Begleitplanung (WWK) ist die Grundlage für ein
Gesamtkonzept zum Stadtumbau in Bad Liebenwerda, mit dem Schwerpunkt
Dichterviertel, erarbeitet worden. Es ist die Planungsgrundlage des zukünftigen
Handelns der Akteure in Bad Liebenwerda – der Stadt sowie der beiden größeren
Wohnungsunternehmen - die Grundlage für die perspektivische Erarbeitung des
Stadtumbaukonzeptes und für die Abstimmungen mit dem Land Brandenburg (MIL,
ILB) zum künftigen Umgang mit bereits gewährten Wohnraumförderungsmitteln und
neu zu bewilligenden Mitteln.
Was leistet das
Konzept und welche Schwerpunkte sind gemeinsam formuliert?
·
Zwischen allen Beteiligten abgestimmte Festlegung
der Anzahl, des Umfangs und der zeitlichen Reihenfolge von Maßnahmen.
·
Grundlage für die Formulierung von Unternehmensstrategien,
da ein Teil der vorgesehenen Maßnahmen Kooperation zwischen den Beteiligten erzwingt.
·
Das Dichterviertel wird sich auch weiterhin als
weitgehend reines Wohngebiet mit einem hohen Geschosswohnungsanteil von der
übrigen Kernstadt unterscheiden.
·
Hochwertiger und individueller Wohnungsbestand wird
sich auch künftig überwiegend in der übrigen Kernstadt finden.
·
Zuzugspotentiale sind im näheren
und mittleren Umland vorhanden(Kurstadt, attraktiver Wohnstandort,
Erreichbarkeit per Bahn), jedoch aus heutiger Sicht in erster Linie ist
Nachfragezuwachs im innenstadtnahen Bereich zu erwarten.
·
Im Dichterviertel ist
qualitative Anpassung des Wohnungsangebotes und der Wohnattraktivität geboten,
um interessante Wohnoptionen sowohl für Arbeitnehmer als auch für ältere
Personen aus dem Umland zu bieten.
·
Attraktivierung des
Dichterviertels erfordert gewisse Risikobereitschaft, bspw. bzgl. des Neubaus
auf Fundamenten der Wendebauten der HGB.
·
Für das Dichterviertel wurden
perspektivische Abrisspotentiale mit einem Volumen von ca.140 Wohnungen
identifiziert, da die Nachfrage nach Mietwohnungen sinkt. In Kombination mit
der Aufwertung ihrer Kernbestände sowie der Generierung neuer zeitgemäßer und
nachgefragter Wohnangebote schaffen die Unternehmen die Voraussetzung, das
Dichterviertel als Wohnstandort zu stärken.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Das erarbeitete
Konzept ist die notwendige Grundlage für eine geordnete wohnungswirtschaftliche
und städtebauliche Entwicklung in der Gesamtstadt Bad Liebenwerda mit dem
Schwerpunkt Dichterviertel. Es dient, neben dem INSEK, als wesentliche
Grundlage zur Erarbeitung eines Stadtumbaukonzeptes.
II. Rechtmäßigkeit
§ 2 KVerfBbg
III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft,
Kurstadtstatus
Die erarbeiteten
Maßnahmen, vor allem für das Dichterviertel, stellen eine Kombination von
Rückbau-, Aufwertungs- und Bestandsergänzungsmaßnahmen dar, um eine
Stabilisierung bzw. Verbesserung des Wohnungsmarktes in Bad Liebenwerda,
schwerpunktmäßig des Dichterviertels, zu erreichen und langfristig die Funktion
der Stadt als attraktiver Arbeits-, Wohn- und Lebensstandort zu bewahren.
Zur
Sicherstellung einer kooperierenden und abgestimmten Umsetzung der mit diesem
Gesamtkonzept gemeinsam erarbeiteten Zielsetzungen beabsichtigen die Stadt, die
WG Elstertal und die HGB zeitnah den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
zum Stadtumbau in Bad Liebenwerda.
Aufgabe:
☒ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für
Wirtschaft
Gemäß Beschluss
06/048/15 wurde der HGB für die Erarbeitung des WWK ein Zuschuss von 28.000
Euro gewährt.
Das Konzept
selbst hat keine finanziellen Auswirkungen. Es war jedoch Grundlage für die
Abschätzung der künftigen Finanzierungsbedarfe im Programm Stadtumbau-Ost
(siehe Beschluss der SVV vom 3.8.2016 bzgl. ZUSAMMEN WACHSEN – Antragstellung
Stadtumbau-Ost)
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
|
☐ |
Bund |
mit |
|
☐ |
Land |
mit |
|
☐ |
Kreis |
mit |
|
☐ |
|
mit |
|
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Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend-
oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Beschlussvorschlag:
Das wohnungswirtschaftliche/wohnungspolitische Konzept mit
städtebaulicher Begleitplanung für die Stadt Bad Liebenwerda (WWK) wird zur
Kenntnis genommen. Das Kapitel C – Gemeinsame Schlussbetrachtung ist zur
städtebaulichen Leitlinie für die Erarbeitung des Stadtumbaukonzeptes zu
machen.
Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, zur
Sicherung einer kooperierenden und abgestimmten Umsetzung der gemeinsam
erarbeiteten Zielsetzungen, den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum
Stadtumbau in Bad Liebenwerda zwischen der WG Elstertal e.G., der HGB mbH und
der Stadt Bad Liebenwerda vorzubereiten.
Thomas Richter
Bürgermeister
Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der
Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert
dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen
mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: