Beschluss

öffentlich

 

Beschluss Nr.: 06/076/16

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

2

Einreicher:

Frau Susann Kirst

eingereicht am:

10.10.2016

Zuständigkeit:

Leiterin Kurortentwicklung

Seiten:

2

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Bauausschuss

01.11.2016

06

7

6

6

0

0

0

2

Haupt- und Finanzausschuss

16.11.2016

04

7

7

6

0

1

0

3

Stadtverordnetenversammlung

07.12.2016

11

19

14

13

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Beschluss zum wohnungswirtschaftlichen/wohnungspolitischen Konzept mit städtebaulicher Begleitplanung (WWK)

 

Gegenstand der Vorlage:

Das WWK soll im Wege eines Selbstbindungsbeschlusses zur städtebaulichen Leitlinie und zur Grundlage für das zu erarbeitende Stadtumbaukonzept (in Abhängigkeit von der Programmaufnahme durch das Land Brandenburg) erhoben werden.

Begründung:

I. Problem

Zur Problemlage wird auf den Beschluss 06/048/15 vom 7.10.2015 verwiesen.

 

II. Lösung

Mit dem nun vorliegendem Entwurf des wohnungswirtschaftlichen und wohnungspolitischen Konzeptes mit städtebaulicher Begleitplanung (WWK) ist die Grundlage für ein Gesamtkonzept zum Stadtumbau in Bad Liebenwerda, mit dem Schwerpunkt Dichterviertel, erarbeitet worden. Es ist die Planungsgrundlage des zukünftigen Handelns der Akteure in Bad Liebenwerda – der Stadt sowie der beiden größeren Wohnungsunternehmen - die Grundlage für die perspektivische Erarbeitung des Stadtumbaukonzeptes und für die Abstimmungen mit dem Land Brandenburg (MIL, ILB) zum künftigen Umgang mit bereits gewährten Wohnraumförderungsmitteln und neu zu bewilligenden Mitteln.

 

Was leistet das Konzept und welche Schwerpunkte sind gemeinsam formuliert?

·        Zwischen allen Beteiligten abgestimmte Festlegung der Anzahl, des Umfangs und der zeitlichen Reihenfolge von Maßnahmen.

·        Grundlage für die Formulierung von Unternehmensstrategien, da ein Teil der vorgesehenen Maßnahmen Kooperation  zwischen den Beteiligten erzwingt.

·        Das Dichterviertel wird sich auch weiterhin als weitgehend reines Wohngebiet mit einem hohen Geschosswohnungsanteil von der übrigen Kernstadt unterscheiden.

 

 

·        Hochwertiger und individueller Wohnungsbestand wird sich auch künftig überwiegend in der übrigen Kernstadt finden.

·        Zuzugspotentiale sind im näheren und mittleren Umland vorhanden(Kurstadt, attraktiver Wohnstandort, Erreichbarkeit per Bahn), jedoch aus heutiger Sicht in erster Linie ist Nachfragezuwachs im innenstadtnahen Bereich zu erwarten.

·        Im Dichterviertel ist qualitative Anpassung des Wohnungsangebotes und der Wohnattraktivität geboten, um interessante Wohnoptionen sowohl für Arbeitnehmer als auch für ältere Personen aus dem Umland zu bieten.

·        Attraktivierung des Dichterviertels erfordert gewisse Risikobereitschaft, bspw. bzgl. des Neubaus auf Fundamenten der Wendebauten der HGB.

·        Für das Dichterviertel wurden perspektivische Abrisspotentiale mit einem Volumen von ca.140 Wohnungen identifiziert, da die Nachfrage nach Mietwohnungen sinkt. In Kombination mit der Aufwertung ihrer Kernbestände sowie der Generierung neuer zeitgemäßer und nachgefragter Wohnangebote schaffen die Unternehmen die Voraussetzung, das Dichterviertel als Wohnstandort zu stärken.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

I. Erforderlichkeit

Das erarbeitete Konzept ist die notwendige Grundlage für eine geordnete wohnungswirtschaftliche und städtebauliche Entwicklung in der Gesamtstadt Bad Liebenwerda mit dem Schwerpunkt Dichterviertel. Es dient, neben dem INSEK, als wesentliche Grundlage zur Erarbeitung eines Stadtumbaukonzeptes.

 

II. Rechtmäßigkeit

§ 2 KVerfBbg

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Die erarbeiteten Maßnahmen, vor allem für das Dichterviertel, stellen eine Kombination von Rückbau-, Aufwertungs- und Bestandsergänzungsmaßnahmen dar, um eine Stabilisierung bzw. Verbesserung des Wohnungsmarktes in Bad Liebenwerda, schwerpunktmäßig des Dichterviertels, zu erreichen und langfristig die Funktion der Stadt als attraktiver Arbeits-, Wohn- und Lebensstandort zu bewahren.

 

Zur Sicherstellung einer kooperierenden und abgestimmten Umsetzung der mit diesem Gesamtkonzept gemeinsam erarbeiteten Zielsetzungen beabsichtigen die Stadt, die WG Elstertal und die HGB zeitnah den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum Stadtumbau in Bad Liebenwerda.

 

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Gemäß Beschluss 06/048/15 wurde der HGB für die Erarbeitung des WWK ein Zuschuss von 28.000 Euro gewährt.

 

 

 

Das Konzept selbst hat keine finanziellen Auswirkungen. Es war jedoch Grundlage für die Abschätzung der künftigen Finanzierungsbedarfe im Programm Stadtumbau-Ost (siehe Beschluss der SVV vom 3.8.2016 bzgl. ZUSAMMEN WACHSEN – Antragstellung Stadtumbau-Ost)

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Das wohnungswirtschaftliche/wohnungspolitische Konzept mit städtebaulicher Begleitplanung für die Stadt Bad Liebenwerda (WWK) wird zur Kenntnis genommen. Das Kapitel C – Gemeinsame Schlussbetrachtung ist zur städtebaulichen Leitlinie für die Erarbeitung des Stadtumbaukonzeptes zu machen.

Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, zur Sicherung einer kooperierenden und abgestimmten Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Zielsetzungen, den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum Stadtumbau in Bad Liebenwerda zwischen der WG Elstertal e.G., der HGB mbH und der Stadt Bad Liebenwerda vorzubereiten.

 

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: