Beschluss

öffentlich

 

Beschluss Nr.: 06/034/17

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Herr Ronny Waskow

eingereicht am:

06.06.2017

Zuständigkeit:

Soziales, Grundschulzentrum, Kitas, Vereine

Seiten:

3

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

2

Bauausschuss

     

     

7

   

   

   

   

   

1

Sozialausschuss

14.06.2017

05

7

6

6

0

0

0

3

Haupt- und Finanzausschuss

28.06.2017

05

7

5

3

1

1

0

4

Stadtverordnetenversammlung

12.07.2017

08

19

16

5

5

6

0

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Grundsatzbeschluss zur Sommerschließzeit der Kita „Am Fliegerberg“ Thalberg

 

Gegenstand der Vorlage:

Die Kindertagesstätten „Am Fliegerberg“ stellt den Antrag auf eine Sommerschließzeit ohne Ausweich-Kita ab dem Jahr 2018 (beigefügter Antrag).

 

Begründung:

 

I. Problem

 

Jede/r Erzieher/in hat in der Regel einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. In den vergangenen zwei Jahren gab es keine Schließzeiten in der Einrichtung. Bei derzeit 7 Erzieher/innen sind 210 Urlaubstage zur berücksichtigen. Dazu kommen je Erzieher/in drei Weiterbildungstage, die insgesamt 21 Tage ausmachen. Kur und Krankheitstage sind nicht berücksichtigt und würden die Anwesenheitsstatistik noch mehr nach unten drücken.

Betrachtet man die durchschnittlichen 255 Arbeitstage im Jahr und nur drei Krankheitstage pro Erzieher/in, so ist deutlich zu sehen, dass ständig mindestens ein/e Erzieher/in fehlt.

Die Sicherung einer durchgängig hochwertigen Qualität der Betreuungs- und Erziehungsarbeit und damit die Umsetzung der Kita-Konzeption kann bei ständigem Personalausfall nicht gewährleistet werden. Es ist insbesondere Elternwunsch, dass die Kinder möglichst umfassend durch „ihre“ Erzieherin betreut werden.

 

II. Lösung

 

Eine Schließzeit von zwei Wochen würde es ermöglichen, die Dienstpläne so zu gestalten, dass mindestens zwei Monate lang alle Erzieherinnen in der Einrichtung sind und so eine qualitativ bessere Arbeit geleistet werden kann.

Eine Ausweich-Kita wird nicht empfohlen, da vor allem die kleinen Kinder nicht eingewöhnt sind und die Ausweich-Kita entsprechend des Personalschlüssels mit zusätzlichen Kindern extrem belastet wäre und ist einer hochwertigen Betreuung abträglich ist.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Für das Wohl des Kindes und die Wahrung des Familienzusammenhanges sind gemeinsame Ferien dienlich. In der Regel entspricht ein ununterbrochener Aufenthalt des Kindes in der Kita auch während des Urlaubs der Eltern dem Kindeswohl nicht.

Nach Artikel 31 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein anerkanntes Recht auf Ruhe und Freizeit.

Informativ: Die Kita Zeischa sieht derzeit von einem gleichlautenden Antrag ab. Bedingt durch die höhere Kapazität/Auslastung und den daraus resultierenden Personalschlüssel (insbesondere auch im Krippenbereich) inkl. zusätzlicher Hortgruppe sind die personellen Ausfälle nicht in dem Umfang zu verzeichnen, wie in der Kita Thalberg.

 

II. Rechtmäßigkeit

Das Kita-Gesetz des Landes Brandenburg regelt in § 7 die Zuständigkeiten. In § 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Nr. 19 ist die Zuständigkeit der SVV zu sehen.

Kita-Gesetz § „9 … die Bedürfnisse der Eltern der aufzunehmenden Kinder sowie die Schul- und Ferienzeiten sind zu berücksichtigen.“

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Nach Gesprächen mit den Eltern besteht bei der überwiegenden Mehrzahl durchaus Verständnis für die Situation und die Möglichkeit, sich für diesen Zeitraum um eine andere Betreuung zu bemühen. Für Härtefälle ist im Einzelfall eine einvernehmliche Lösung gemeinsam mit dem Träger zu finden.

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Keine.

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die Kita Thalberg wird eine 14-tägige Sommerschließzeit ohne Ausweich-Kita beschlossen. Den Eltern wird der Termin der Schließzeit jeweils im September des Vorjahres bekannt gegeben. Für individuelle Härtefälle ist eine einvernehmliche Lösung zwischen Eltern, Kita und Träger zu finden.

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: