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öffentlich |
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nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Bauausschuss |
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Sozialausschuss |
☐ |
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Haupt- und
Finanzausschuss |
☐ |
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Stadtverordnetenversammlung |
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Verfahrensvermerk:
Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Bebauungsplan zum Sondergebiet EKZ „REWE- Markt Heinrich-Heine-Straße“
Bad Liebenwerda
Gegenstand
der Vorlage:
Aufstellungsbeschluss
Begründung:
Antrag von REWE Markt GmbH auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahren
I. Problem
Mit Schreiben
vom 17.08.2017 hat REWE Markt GmbH, Zweigniederlassung Ost einen Antrag auf
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Standort Heinrich Heine
Straße/ Schloßäckerstraße zur Ausweisung eines Sondergebietes „EKZ „gestellt
(siehe Anlage zur Vorlage). Das beantragte Plangebiet bezieht sich auf den
jetzigen REWE- Standort und umfasst die Flurstücke 77, 376 und 403 der Flur 20
in der Gemarkung
Bad Liebenwerda.
Mit der Planung
möchte der Antragsteller folgende Ziele umsetzen:
·
Rückbau der bestehenden baulichen Anlagen und
Errichtung eines modernen Vollsortimenters mit c. 1.800 m² Verkaufsfläche,
eines Cafe‘ mit ca.100 m² Verkaufsfläche sowie weitere 300 m² Verkaufsfläche
für Dienstleistungen
·
Verwendung ausgewählter Baustoffe, moderne
Gebäudetechnik Nachhaltigkeit
·
Erneuerung der Stellplatzanlage, mit großzügigen
Einstellplätzen
·
Ein- und Ausfahrten an der Heinrich-Heine-Straße so
neue Anordnung der Anbindung in der Schloßäckerstraße zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit
·
Integrieren einer Haltestelle für den öffentlichen
Nahverkehr
·
Inanspruchnahme der gesamten Flurstücksfläche
(Plangebiet) für den REWE- Markt, dabei werden Waldflächen betroffen sein die
ausgeglichen werden (Waldumwandlung), sowie der Artenschutz und Bilanzierungen zur Ausgleichreglungen im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens muss abgearbeitet werden.
·
Landschaftsschutzgebiet ist zu beachten
Zur Einleitung
eines Bauleitplanverfahrens ist ein entsprechender Aufstellungsbeschluss durch
die Stadtverordnetenversammlung zu fassen.
II. Lösung
Für das
angegebene Plangebiet mit den Flurstücken 77, 376 und 403 der Flur 20 in der
Gemarkung wird ein entsprechender Bebauungsplan im Regelverfahren zur
Ausweisung eines Sondergebiets „EKZ“ aufgestellt. Dieser Bebauungsplan wird aus
dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan heraus entwickelt, der für diesen
Planbereich bereits die Ausweisung eines Sondergebiets „EKZ“ vorsieht.
Bei den Planungen
zum EKZ sind Waldflächen betroffen, die im Rahmen einer Waldumwandlung
auszugleichen sind. Dabei muss ebenfalls in diesem Teil der Artenschutz
beachtet werden sowie die Regelungen zum LSG.
Im beschlossenen
Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist dieser Planbereich des REWE- Marktes als
einer der zentralen Versorgungsbereiche vorgesehen, damit entspricht der Antrag
den Vorgaben des Konzeptes.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Für die
Bebaubarkeit des beantragten Planbereiches, zur Ausweisung als EKZ ist es
notwendig, im Besonderen der von Wald bestandene Fläche die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen. Dieser Bebauungsplan bildet die Grundlage zur
Waldumwandlung und für die Regelung im LSG. Eine Anpassung des FNP wird hierbei
als nicht notwendig erachtet, da dieser im beantragten Plangebiet bereits
Sondergebiet „EKZ“ ausweist. Somit wird der Bebauungsplan aus dem FNP heraus
entwickelt.
II. Rechtmäßigkeit
§§ 5, 8 bis 10
BauGB
III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft,
Kurstadtstatus
Durch die
angemessene Erweiterung der Verkaufsfläche der Verkaufsfläche des Lebensmittel-
Vollsortimenters soll die Präsentation der Waren und das Einkauferlebnis durch
breite Gänge und reduzierte Regalhöhen sowie die Präsentation regionaler
Produkte und der Frischeanteil mit Convenience verbessert werden. Es ist
geplant, das die Stellplatzanlage außerhalb der Öffnungszeiten zur öffentlichen
Nutzung z.B. für Besucher des Waldstadion genutzt werden kann.
Aufgabe:
☐ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für
Wirtschaft
Durch das
Planverfahren, der Aufstellung des Bebauungsplan Sondergebiet EKZ „REWE- Markt“
entstehen der Stadt keine Kosten. Diese Kosten werden vom Antragsteller im
vollen Umfang getragen und zwischen Stadt und Antragsteller in einem
entsprechenden städtebaulichen Vertrag vereinbart.
II. Förderung durch:
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EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend-
oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Beschlussvorschlag:
nach § 11 Abs. 3
Nr.1 BauNVO aufgestellt.
Thomas Richter
Bürgermeister
Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der
Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert
dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen
mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: