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☒ |
öffentlich |
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☐ |
nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Stadtverordnetenversammlung |
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Verfahrensvermerk:
Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Vergabe von Reinigungsleistungen
Gegenstand
der Vorlage:
Beschluss zur Vergabe der
Reinigungsleistungen in den städtischen Einrichtungen
Begründung:
Die derzeit im Einsatz befindliche Firma Gebäudereinigung Mätzke aus Schmerkendorf hat angekündigt, demnächst ihre
Firmentätigkeit einzustellen.
Einige Verträge müssen
schon zum Jahresende beendet werden. Eine Neuausschreibung war deshalb
erforderlich.
I. Problem
Die Ausschreibung
der Reinigungsleistung ist eine sehr schwierige und umfangreiche Aufgabe.
Deshalb hat die Verwaltung die Beratung, Betreuung
und Durchführung einer nationalen Ausschreibung vertraglich an den Sachverständigen für das Gebäudereinigerhandwerk,
Herrn Oliver Majowski aus Potsdam vergeben.
Er hat zur Vertragserfüllung folgende Leistungen zu erbringen:
- Erstellung bzw. Einbindung der
Ausschreibungsunterlagen in Vorlagen
- Erstellung von Leistungsverzeichnissen sowie der
Leistungsbeschreibungen pro Gebäude
- Erstellung von Kalkulationstabellen und
Preisblätter gemäß VgV pro Gebäude
- Bewertung von Angeboten und Erstellung eines
Vergabevorschlages
- Gestaltung und Entwurf der Reinigungsverträge
- Die Erstellung der Raumverzeichnisse erfolgt anhand von bisherigen
Daten
- Sämtliche Absprachen und Besprechungen für die Erstellung der
Vergabeunterlagen.
- Objektbegehung mit den Bietern
II. Lösung
Es haben sich 4 Firmen beteiligt.
Im Ergebnis der Ausschreibung
(Anlage) wird vorgeschlagen, dem Bieter 2 den Auftrag zu erteilen.
Es wurden, wie in der öffentlichen Ausschreibung beschrieben, der
Mittelwert aller Angebote bewertet.
Es war eine 10 % Schwelle festgelegt. Der Bieter 4 hat diese Schwelle preislich
sowie in den Stunden eindeutig unterschritten. Des Weiteren hat der Bieter 4
rechnerische Fehler im
Stundenverrechnungssatz. Hier muss von einem billig Angebot ausgegangen werden(Dumping-Angebot).
Deshalb fällt er aus der Wertung.
Nach der veröffentlichten Bewertungsmatrix, wurden dann die Bieter 1-3
Bewertet (Höchste Punktezahl = bestes Angebot). Hier hat der Bieter 3
geringfügig mehr Punkte als der Bieter 2.
Der Bieter 2 hat aber einen günstigeren Preis erzielt.
Zudem fehlt von Bieter 3 noch die Aufklärung zum Stundenverrechnungssatz,
denn auch hier wurden die Soziallöhne wie Lohnfortzahlung Krankheitsfall,
Urlaub, Feiertag etc. nicht richtig berechnet.
Aus Sicht der Verwaltung/ des mit der Ausschreibung Beauftragten wird
deshalb vorgeschlagen, dem
Bieter 2 den Zuschlag zu erteilen.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Im
Vergabeverfahren muss zwischen Preis, Leistungen Wirtschaftlichkeit abgewogen
werden.
II. Rechtmäßigkeit
Grundlage für
die Ausschreibung der Leistung bildet die VOL/A. Zuständig für die Entscheidung
ist nach der städtischen Vergaberichtlinie der Hufa (VOL/A = ab 50.000 Euro).
Da die Fristen der Ausschreibung sehr knapp bemessen waren, wurde im
Hufa/Sonder-SVV angekündigt, dass die Ergebnisse der Ausschreibung direkt in
die SVV am 6.12.17 gegeben werden.
III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft,
Kurstadtstatus
keine
Aufgabe:
☐ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
☒ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für
Wirtschaft
Die
Ausschreibungsergebnisse liegen zwischen 98.000 und 109.000 Euro.
Die bisherigen
Kosten lagen in den vergangenen drei Jahren zwischen 92.000 und 95.000 Euro.
Die letzte
Ausschreibung liegt 10 Jahre zurück. Während dieser Zeit wurden nur tarifliche
Anpassungen vorgenommen. Diese Steigerung im Rahmen der Ausschreibung ist
dementsprechend akzeptabel.
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
|
mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend-
oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
nicht
erforderlich
Beschlussvorschlag:
Die Vergabe der Reinigungsleistungen erfolgt an den Bieter 2.
Thomas Richter
Bürgermeister
Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der
Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert
dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen
mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: