Beschluss

öffentlich

 

Beschluss Nr.: 06/063/17

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Frau Nicole Jurisch

eingereicht am:

21.11.2017

Zuständigkeit:

Organisation, Entgeltabrechnung

Seiten:

2

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Stadtverordnetenversammlung

06.12.2017

04

19

14

14

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Vergabe von Reinigungsleistungen

 

Gegenstand der Vorlage:

Beschluss zur Vergabe der Reinigungsleistungen in den städtischen Einrichtungen

 

Begründung:

Die derzeit im Einsatz befindliche Firma Gebäudereinigung Mätzke aus Schmerkendorf hat angekündigt, demnächst ihre Firmentätigkeit einzustellen.

Einige Verträge müssen schon zum Jahresende beendet werden. Eine Neuausschreibung war deshalb erforderlich.

 

I. Problem

Die Ausschreibung der Reinigungsleistung ist eine sehr schwierige und umfangreiche Aufgabe.

Deshalb hat die Verwaltung die Beratung, Betreuung und Durchführung einer nationalen Ausschreibung vertraglich an den Sachverständigen für das Gebäudereinigerhandwerk, Herrn Oliver Majowski aus Potsdam vergeben.

Er hat zur Vertragserfüllung folgende Leistungen zu erbringen:

- Erstellung bzw. Einbindung der Ausschreibungsunterlagen in Vorlagen

- Erstellung von Leistungsverzeichnissen sowie der Leistungsbeschreibungen pro Gebäude

- Erstellung von Kalkulationstabellen und Preisblätter gemäß VgV pro Gebäude

- Bewertung von Angeboten und Erstellung eines Vergabevorschlages

- Gestaltung und Entwurf der Reinigungsverträge

- Die Erstellung der Raumverzeichnisse erfolgt anhand von bisherigen Daten

- Sämtliche Absprachen und Besprechungen für die Erstellung der Vergabeunterlagen. 

- Objektbegehung mit den Bietern 

 

II. Lösung

 

Es haben sich 4 Firmen beteiligt.

Im Ergebnis der Ausschreibung (Anlage) wird vorgeschlagen, dem Bieter 2 den Auftrag zu erteilen.

 

Es wurden, wie in der öffentlichen Ausschreibung beschrieben, der Mittelwert aller Angebote bewertet.

 

Es war eine 10 % Schwelle festgelegt. Der Bieter 4 hat diese Schwelle preislich sowie in den Stunden eindeutig unterschritten. Des Weiteren hat der Bieter 4 rechnerische Fehler im

Stundenverrechnungssatz. Hier muss von einem billig Angebot ausgegangen werden(Dumping-Angebot).

Deshalb fällt er aus der Wertung.

 

Nach der veröffentlichten Bewertungsmatrix, wurden dann die Bieter 1-3

Bewertet (Höchste Punktezahl = bestes Angebot). Hier hat der Bieter 3 geringfügig mehr Punkte als der Bieter 2.

Der Bieter 2 hat aber einen günstigeren Preis erzielt.

Zudem fehlt von Bieter 3 noch die Aufklärung zum Stundenverrechnungssatz,

denn auch hier wurden die Soziallöhne wie Lohnfortzahlung Krankheitsfall,

Urlaub, Feiertag etc. nicht richtig berechnet.

Aus Sicht der Verwaltung/ des mit der Ausschreibung Beauftragten wird deshalb vorgeschlagen, dem

Bieter 2 den Zuschlag zu erteilen.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Im Vergabeverfahren muss zwischen Preis, Leistungen Wirtschaftlichkeit abgewogen werden.

 

II. Rechtmäßigkeit

Grundlage für die Ausschreibung der Leistung bildet die VOL/A. Zuständig für die Entscheidung ist nach der städtischen Vergaberichtlinie der Hufa (VOL/A = ab 50.000 Euro). Da die Fristen der Ausschreibung sehr knapp bemessen waren, wurde im Hufa/Sonder-SVV angekündigt, dass die Ergebnisse der Ausschreibung direkt in die SVV am 6.12.17 gegeben werden.

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

keine

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Die Ausschreibungsergebnisse liegen zwischen 98.000 und 109.000 Euro.

Die bisherigen Kosten lagen in den vergangenen drei Jahren zwischen 92.000 und 95.000 Euro.

Die letzte Ausschreibung liegt 10 Jahre zurück. Während dieser Zeit wurden nur tarifliche Anpassungen vorgenommen. Diese Steigerung im Rahmen der Ausschreibung ist dementsprechend akzeptabel.

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

nicht erforderlich

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Vergabe der Reinigungsleistungen erfolgt an den Bieter 2.

 

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: