Beschluss

öffentlich

 

Beschluss Nr.: 06/013/18

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

2

Einreicher:

Frau Susann Kirst

eingereicht am:

24.01.2018

Zuständigkeit:

Leiterin Kurortentwicklung (KOE)

Seiten:

3

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

19

Kooperationsrat

06.03.2018

     

8

   

   

   

   

   

18

Sonderausschuss

06.03.2018

     

8

   

   

   

   

   

20

Haupt- und Finanzausschuss

     

     

7

   

   

   

   

   

21

Stadtverordnetenversammlung

14.03.2018

03

19

10

10

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Verwaltungsstruktur in der Kurstadtregion Elbe-Elster

 

Gegenstand der Vorlage:

Beschlussfassung zur Verwaltungsstruktur im Rahmen des beabsichtigten Verwaltungszusammenschlusses der vier Städte Bad Liebenwerda, Falkenberg/Elster, Mühlberg/Elbe und Uebigau-Wahrenbrück in der Kurstadtregion Elbe-Elster.

 

Begründung:

I. Problem

In der 2. gemeinsamen Sitzung der Stadtverordnetenversammlungen der Kurstadtregion Elbe-Elster am 10.11.2016 wurde die Absichtserklärung beschlossen, nach Vorlage der gesetzlichen Vorgaben eine „Amtsgemeinde“ nach dem Leitbild Verwaltungsstrukturreform 2019 zu bilden und mit den Vorarbeiten für den Abschluss einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu beginnen.

Die Kurstadtregion Elbe-Elster wurde in diesem Zusammenhang durch das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) als Pilotprojekt des Landes Brandenburg für den freiwilligen Verwaltungszusammenschluss von Gemeinden anerkannt und im Mai 2017 wurde die erste Rate der in Aussicht gestellten Pauschalzuweisung durch das MIK bewilligt.

Trotz der Aufhebung des Leitbildes Verwaltungsstrukturreform 2019 durch den Landtag Brandenburg im November 2017 wird durch die Landesregierung das Ziel weiterverfolgt, freiwillige Zusammenschlüsse auf Basis eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene zu ermöglichen und finanziell zu unterstützen. Der Minister des Innern und für Kommunales hat daher seine Zusagen gegenüber der Kurstadtregion Elbe-Elster ausdrücklich bestätigt. Mit Schreiben vom 31.1.2018 des MIK wurde die Kurstadtregion Elbe-Elster im Rahmen der formellen Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene beteiligt (Stellungnahmefrist: 2.03.2018)

Um die Vorbereitung des Verwaltungszusammenschlusses aus organisatorischer Sicht voranzutreiben (u.a. weitere Organisationsüberlegungen zur Aufgabengestaltung und Zuordnung von VZÄ unterhalb der Ämterebene, Vorbereitung Baumaßnahmen, Softwarekonsolidierungen) und die öffentlich-rechtlich Vereinbarung parallel zum Gesetzgebungsverfahren zu entwerfen, bedarf es der Billigung bzw. Zustimmung der vier Stadtverordnetenversammlungen zur geplanten Verwaltungsstruktur als Grundlage für das weitere Vorgehen.

 

II. Lösung

Aufgrund des Auftrages durch die Stadtverordnetenversammlung zur Vorbereitung des Verwaltungszusammenschlusses wurde im Jahr 2017 intensiv die Verwaltungsstruktur (Aufbauorganisation und Standorte der Verwaltung) erörtert. Ausgehend von der aufgabenbezogenen Betrachtung und dem Anspruch, eine leistungsfähige Fachverwaltung zu errichten, bei gleichzeitiger Sicherung einer flächendeckend hohen Servicequalität für die Bürgerschaft, wurde innerhalb der Verwaltungen, mit der/den Bürgermeisterin/n und unter Beteiligung der Gremien der Kurstadtregion Elbe-Elster sowie der Hauptausschüsse der vier Stadtverordnetenversammlungen die Verwaltungsstruktur diskutiert:

·        26.04.2017 – Klausur der Dienststellenleitungen in Mühlberg/Elbe

·        31.08.2017 – Mitglieder KoopR, Vorsitzende SVV, Bürgermeister

·        05.09.2017 – Amtsleiter Hauptämter

·        05.09.2017 – Vorstellung Zwischenstand

·        14.09.2017 – Information der Personalräte

·        06.10.2017 – Runde der Bürgermeister/in

·        17.10.2017 – Kooperationsrat und Sonderausschuss

·        07.11.2017 – Klausur der Dienststellenleitungen in Bad Liebenwerda

·        14.11.2017 – Kooperationsrat und Sonderausschuss

·        11.12.2017 – Runde der vier Bürgermeister/in

·        24.01.2018 – Hauptausschuss Mühlberg/Elbe

·        31.01.2018 -  Hauptausschuss Uebigau-Wahrenbrück

·        07.02.2018 – Haupt- und Finanzausschuss Bad Liebenwerda

·        19.02.2018 – Hauptausschuss Falkenberg/Elster.

 

Im Ergebnis des Prozesses wird für den Zeitpunkt des Verwaltungszusammenschlusses die in Anlage 1 dargestellte Aufbauorganisation und die in Anlage 2 dargestellte Verteilung auf die in den vier Städten vorhandenen Verwaltungsstandorte zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Der Beschluss ist als Zwischenschritt und Grundlage für das weitere Handeln der Verwaltung notwendig. Insbesondere, weil in Folge dessen für die Ausgestaltung der Verwaltungsstruktur Arbeitskapazitäten in nicht unbeachtlichem Umfang gebunden werden. Zudem müssen bauliche Maßnahmen und Anpassungen der Verwaltungsstandorte vorbereitet werden, um zeitnah im Zusammenhang mit der beabsichtigten Bildung der Verbandsgemeinde zur Verfügung zu stehen.

 

II. Rechtmäßigkeit

§ 28 KVerfBbg und SVV-Beschluss vom 10.11.2016 zur Absichtserklärung zur Bildung einer gemeinsamen, leitbildgerechten Verwaltungsstruktur. Die vorgesehene Aufbauorganisation wird von den Stadtverordnetenversammlungen billigend zur Kenntnis genommen, denn diese fällt gemeinsam mit der Ablauforganisation gemäß § 61 Absatz 1 Satz 2 KVerfBbg in den Zuständigkeitskatalog des Hauptverwaltungsbeamten. Dabei hat er lediglich die beschlossenen allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll, zu berücksichtigen (§ 28 Absatz 2 Nr. 1 KVerfBbg).

Die Frage, an welchen Verwaltungsstandorten künftig die Verwaltung agiert, unterliegt wegen der von der Rechtsprechung festgestellten unmittelbaren Außenwirkung der Entscheidungsbefugnis der Stadtverordnetenversammlungen im Zuständigkeitskatalog des § 28 Absatz 2 KVerfBbg.

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Der Beschluss ist die Grundlage für die weiteren organisatorischen und baulichen Vorbereitungen des Verwaltungszusammenschlusses der vier Städte zur Verbandsgemeinde Kurstadtregion Elbe-Elster und die Erarbeitung eines Entwurfes für die öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Kernpunkte sind dabei, im Sinne einer positiven Außenwahrnehmung, die Schaffung einer leistungsfähigen Fachverwaltung und die Errichtung von Bürgerämtern zur Sicherung einer flächendeckend hohen Servicequalität für die Bürgerschaft.

 

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Es handelt sich um einen Beschluss zu grundsätzlichen Fragen der Verwaltungsstruktur. Die notwendigen Vorarbeiten wurden bisher vollständig aus den Pauschalzuweisungen des MIK zur Vorbereitung des Verwaltungszusammenschlusses finanziert. Für die Koordinierungsstelle Kurstadtregion Elbe-Elster, die Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Organisationsberatung in Vorbereitung dieser Beschlussvorlage wurden bisher (Stand 31.01.2018) insgesamt 97.276,48 Euro aufgewendet. Die von den übrigen Verwaltungsmitarbeitern in den Arbeitsgruppen und zur Begleitung des Prozesses erbrachten, erheblichen Leistungsumfängen, können nicht beziffert werden.

 

Die weiteren Kosten sind noch nicht hinreichend genau bestimmbar. Zu den baulichen Anpassungen an den vorgeschlagenen Verwaltungsstandorten wird auf die nachfolgende Beschlussvorlage verwiesen. Allerdings erfüllen die dortigen Angaben nicht die Anforderungen der Kostenberechnung nach HOAI bzw. des § 16 KomHKV.

 

Die Kosten des Verwaltungszusammenschlusses in Bezug auf die IT-Infrastruktur und die Konsolidierung von Software-Lösungen sind im Zusammenhang mit dem Projekt „Beratung zur IT-Infrastruktur“ zu ermitteln. Der Projektstart erfolgte im Dezember 2017.

 

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die vorgesehene Aufbauorganisation (Anlage 1) für den Verwaltungszusammenschluss in der Kurstadtregion Elbe-Elster wird billigend zur Kenntnis genommen.

 

Zur Gewährleistung einer räumlich bürgernahen Verwaltung werden die Verwaltungsstandorte (Anlage 2) wie folgt bestätigt:

 

 

 

Herold Quick

Vorsitzender des Kooperationsrates der

Kurstadtregion Elbe-Elster

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

Beschlussfassung: