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☐ |
öffentlich |
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nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
3 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Kooperationsrat |
06.03.2018 |
8 |
☐ |
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Sonderausschuss |
06.03.2018 |
8 |
☐ |
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Haupt- und
Finanzausschuss |
☐ |
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Stadtverordnetenversammlung |
☒ |
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Verfahrensvermerk:
Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Verwaltungsstruktur in der Kurstadtregion Elbe-Elster
Gegenstand
der Vorlage:
Beschlussfassung zur
Verwaltungsstruktur im Rahmen des beabsichtigten Verwaltungszusammenschlusses
der vier Städte Bad Liebenwerda, Falkenberg/Elster, Mühlberg/Elbe und
Uebigau-Wahrenbrück in der Kurstadtregion Elbe-Elster.
Begründung:
I. Problem
In der 2.
gemeinsamen Sitzung der Stadtverordnetenversammlungen der Kurstadtregion
Elbe-Elster am 10.11.2016 wurde die Absichtserklärung beschlossen, nach Vorlage
der gesetzlichen Vorgaben eine „Amtsgemeinde“ nach dem Leitbild
Verwaltungsstrukturreform 2019 zu bilden und mit den Vorarbeiten für den
Abschluss einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu beginnen.
Die Kurstadtregion Elbe-Elster wurde in diesem Zusammenhang durch das
Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) als Pilotprojekt des Landes
Brandenburg für den freiwilligen Verwaltungszusammenschluss von Gemeinden
anerkannt und im Mai 2017 wurde die erste Rate der in Aussicht gestellten
Pauschalzuweisung durch das MIK bewilligt.
Trotz der Aufhebung des Leitbildes Verwaltungsstrukturreform 2019 durch
den Landtag Brandenburg im November 2017 wird durch die Landesregierung das
Ziel weiterverfolgt, freiwillige Zusammenschlüsse auf Basis eines Gesetzes zur
Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene zu ermöglichen und finanziell zu
unterstützen. Der Minister des Innern und für Kommunales hat daher seine
Zusagen gegenüber der Kurstadtregion Elbe-Elster ausdrücklich bestätigt. Mit
Schreiben vom 31.1.2018 des MIK wurde die Kurstadtregion Elbe-Elster im Rahmen
der formellen Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der
gemeindlichen Ebene beteiligt (Stellungnahmefrist: 2.03.2018)
Um die Vorbereitung des Verwaltungszusammenschlusses aus organisatorischer
Sicht voranzutreiben (u.a. weitere Organisationsüberlegungen zur
Aufgabengestaltung und Zuordnung von VZÄ unterhalb der Ämterebene, Vorbereitung
Baumaßnahmen, Softwarekonsolidierungen) und die öffentlich-rechtlich
Vereinbarung parallel zum Gesetzgebungsverfahren zu entwerfen, bedarf es der
Billigung bzw. Zustimmung der vier Stadtverordnetenversammlungen zur geplanten
Verwaltungsstruktur als Grundlage für das weitere Vorgehen.
II. Lösung
Aufgrund des
Auftrages durch die Stadtverordnetenversammlung zur Vorbereitung des
Verwaltungszusammenschlusses wurde im Jahr 2017 intensiv die
Verwaltungsstruktur (Aufbauorganisation und Standorte der Verwaltung) erörtert.
Ausgehend von der aufgabenbezogenen Betrachtung und dem Anspruch, eine
leistungsfähige Fachverwaltung zu errichten, bei gleichzeitiger Sicherung einer
flächendeckend hohen Servicequalität für die Bürgerschaft, wurde innerhalb der
Verwaltungen, mit der/den Bürgermeisterin/n und unter Beteiligung der Gremien
der Kurstadtregion Elbe-Elster sowie der Hauptausschüsse der vier
Stadtverordnetenversammlungen die Verwaltungsstruktur diskutiert:
·
26.04.2017 – Klausur der Dienststellenleitungen in
Mühlberg/Elbe
·
31.08.2017 – Mitglieder KoopR, Vorsitzende SVV,
Bürgermeister
·
05.09.2017 – Amtsleiter Hauptämter
·
05.09.2017 – Vorstellung Zwischenstand
·
14.09.2017 – Information der Personalräte
·
06.10.2017 – Runde der Bürgermeister/in
·
17.10.2017 – Kooperationsrat und Sonderausschuss
·
07.11.2017 – Klausur der Dienststellenleitungen in
Bad Liebenwerda
·
14.11.2017 – Kooperationsrat und Sonderausschuss
·
11.12.2017 – Runde der vier Bürgermeister/in
·
24.01.2018 – Hauptausschuss Mühlberg/Elbe
·
31.01.2018 -
Hauptausschuss Uebigau-Wahrenbrück
·
07.02.2018 – Haupt- und Finanzausschuss Bad
Liebenwerda
·
19.02.2018 – Hauptausschuss Falkenberg/Elster.
Im Ergebnis des
Prozesses wird für den Zeitpunkt des Verwaltungszusammenschlusses die in Anlage
1 dargestellte Aufbauorganisation und die in Anlage 2 dargestellte Verteilung
auf die in den vier Städten vorhandenen Verwaltungsstandorte zur
Beschlussfassung empfohlen.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Der Beschluss
ist als Zwischenschritt und Grundlage für das weitere Handeln der Verwaltung
notwendig. Insbesondere, weil in Folge dessen für die Ausgestaltung der
Verwaltungsstruktur Arbeitskapazitäten in nicht unbeachtlichem Umfang gebunden
werden. Zudem müssen bauliche Maßnahmen und Anpassungen der
Verwaltungsstandorte vorbereitet werden, um zeitnah im Zusammenhang mit der
beabsichtigten Bildung der Verbandsgemeinde zur Verfügung zu stehen.
II. Rechtmäßigkeit
§ 28 KVerfBbg
und SVV-Beschluss vom 10.11.2016 zur Absichtserklärung zur Bildung einer
gemeinsamen, leitbildgerechten Verwaltungsstruktur. Die vorgesehene
Aufbauorganisation wird von den Stadtverordnetenversammlungen billigend zur
Kenntnis genommen, denn diese fällt gemeinsam mit der Ablauforganisation gemäß
§ 61 Absatz 1 Satz 2 KVerfBbg in den Zuständigkeitskatalog des
Hauptverwaltungsbeamten. Dabei hat er lediglich die beschlossenen allgemeinen
Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll, zu berücksichtigen
(§ 28 Absatz 2 Nr. 1 KVerfBbg).
Die Frage, an
welchen Verwaltungsstandorten künftig die Verwaltung agiert, unterliegt wegen
der von der Rechtsprechung festgestellten unmittelbaren Außenwirkung der
Entscheidungsbefugnis der Stadtverordnetenversammlungen im
Zuständigkeitskatalog des § 28 Absatz 2 KVerfBbg.
III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft,
Kurstadtstatus
Der Beschluss
ist die Grundlage für die weiteren organisatorischen und baulichen
Vorbereitungen des Verwaltungszusammenschlusses der vier Städte zur
Verbandsgemeinde Kurstadtregion Elbe-Elster und die Erarbeitung eines Entwurfes
für die öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Kernpunkte sind dabei, im Sinne
einer positiven Außenwahrnehmung, die Schaffung einer leistungsfähigen
Fachverwaltung und die Errichtung von Bürgerämtern zur Sicherung einer
flächendeckend hohen Servicequalität für die Bürgerschaft.
Aufgabe:
☒ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft
Es handelt sich
um einen Beschluss zu grundsätzlichen Fragen der Verwaltungsstruktur. Die
notwendigen Vorarbeiten wurden bisher vollständig aus den Pauschalzuweisungen
des MIK zur Vorbereitung des Verwaltungszusammenschlusses finanziert. Für die Koordinierungsstelle
Kurstadtregion Elbe-Elster, die Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die
Organisationsberatung in Vorbereitung dieser Beschlussvorlage wurden bisher
(Stand 31.01.2018) insgesamt 97.276,48 Euro aufgewendet. Die von den übrigen
Verwaltungsmitarbeitern in den Arbeitsgruppen und zur Begleitung des Prozesses
erbrachten, erheblichen Leistungsumfängen, können nicht beziffert werden.
Die weiteren
Kosten sind noch nicht hinreichend genau bestimmbar. Zu den baulichen
Anpassungen an den vorgeschlagenen Verwaltungsstandorten wird auf die
nachfolgende Beschlussvorlage verwiesen. Allerdings erfüllen die dortigen
Angaben nicht die Anforderungen der Kostenberechnung nach HOAI bzw. des § 16
KomHKV.
Die Kosten des
Verwaltungszusammenschlusses in Bezug auf die IT-Infrastruktur und die
Konsolidierung von Software-Lösungen sind im Zusammenhang mit dem Projekt
„Beratung zur IT-Infrastruktur“ zu ermitteln. Der Projektstart erfolgte im
Dezember 2017.
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
|
☐ |
Bund |
mit |
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☒ |
Land |
mit |
|
☐ |
Kreis |
mit |
|
☐ |
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mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend-
oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Beschlussvorschlag:
Die vorgesehene Aufbauorganisation (Anlage 1) für
den Verwaltungszusammenschluss in der Kurstadtregion Elbe-Elster wird billigend
zur Kenntnis genommen.
Zur Gewährleistung einer räumlich bürgernahen
Verwaltung werden die Verwaltungsstandorte (Anlage 2) wie folgt bestätigt:
Herold Quick
Vorsitzender des Kooperationsrates der
Kurstadtregion Elbe-Elster
Thomas Richter
Bürgermeister
Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der
Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert
dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen
mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: