Beschluss

öffentlich

 

Beschluss Nr.: 06/023/18

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

     

Einreicher:

Herr Ronny Waskow

eingereicht am:

20.02.2018

Zuständigkeit:

Soziales, Grundschulzentrum, Kitas, Vereine

Seiten:

2

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

1

Sozialausschuss

21.03.2018

05

7

6

5

0

0

1

2

Haupt- und Finanzausschuss

11.04.2018

05

7

7

4

0

2

1

3

Stadtverordnetenversammlung

25.04.2018

11

19

14

7

3

3

1

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Ausnahmeantrag Sportförderung

 

Gegenstand der Vorlage:

Der TSV Lubwart Bad Liebenwerda e.V. bittet um Ausreichung von Mitteln aus der Sportförderung.

 

Begründung:

 

I. Problem

Gemäß Punkt 4 der Richtlinie zur Förderung des Sports ist die Grundlage für eine Ausreichung von Mitteln im Rahmen der Sportförderung der aktuelle jährliche Bestandserhebungsbogen eines jeden Vereins an den Landessportbund Brandenburg. Eine ordnungsgemäße Kopie dieses Bestandserhebungsbogens ist bis zum 15.01. eines jeden Jahres bei der Stadt Bad Liebenwerda einzureichen.

 

Der Bestandserhebungsbogen des TSV ging – mit Datum vom 16.01.2018 – am 22.01.2018 bei der Stadt Bad Liebenwerda ein.

 

Da bis zum o.g. Termin dieses Jahres keine Kopie des Bestandserhebungsbogens vom TSV Lubwart Bad Liebenwerda e.V. vorlag, erlischt automatisch die Förderwürdigkeit für das Haushaltsjahr 2018.

Warum die Einreichung nicht zum Termin erfolgte, ist schon deshalb nicht nachvollziehbar, da die gleiche Meldung ebenfalls zum 15. Januar d.J. an den Landessportbund erfolgen muss und lediglich eine Kopie dieses Antrages herzureichen ist.

 

II. Lösung

Der TSV wurde mit Schreiben vom 23.01.2018 darüber informiert. Am 29.01.2018 ging uns der Antrag zu, im Sinne einer Ausnahmeregelung nochmals über die Ausschüttung der Mittel zu befinden (siehe Anlage 2).

 

Die Entscheidung darüber obliegt der Stadtverordnetenversammlung.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

In ihrer Sitzung am 15.02.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung, gemäß Beschluss-Nr. 06/005/17, die konsequente Umsetzung der Regelungen aus der Sportförderrichtlinie – insbesondere die Einhaltung der Antragsfrist- gefordert.

 

II. Rechtmäßigkeit

Richtlinie zur Förderung des Sports der Stadt Bad Liebenwerda

Punkt 4 – Allgemeine Verfahrensgrundsätze

(1)   Grundlage für die Ausreichung der Sportförderung ist der aktuelle jährliche Bestandserhebungsbogen eines jeden Vereins an den Landessportbund Brandenburg.

Eine ordnungsgemäße Kopie dieses Bestandserhebungsbogens ist bis zum 15.01. eines jeden Jahres bei der Stadt Bad Liebenwerda einzureichen.

Die Einreichung hat durch die Vereine selbstständig zu erfolgen. Eine Aufforderung durch die städtische Fachabteilung erfolgt nicht.

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

Keine.

 

Aufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

609,47 € Sportfördermittel, sofern dem Antrag des TSV entsprochen wird.

 

II. Förderung durch:

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend- oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:

Nicht erforderlich.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag des TSV Lubwart Bad Liebenwerda e.V. wird nicht entsprochen.

 

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: