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☒ |
öffentlich |
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☐ |
nichtöffentlich |
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Anlagen: |
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Einreicher: |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Sozialausschuss |
☒ |
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Haupt- und
Finanzausschuss |
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Stadtverordnetenversammlung |
☒ |
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Verfahrensvermerk:
Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Ausnahmeantrag Sportförderung
Gegenstand
der Vorlage:
Der TSV Lubwart Bad Liebenwerda
e.V. bittet um Ausreichung von Mitteln aus der Sportförderung.
Begründung:
I. Problem
Gemäß Punkt 4
der Richtlinie zur Förderung des Sports ist die Grundlage für eine Ausreichung
von Mitteln im Rahmen der Sportförderung der aktuelle jährliche
Bestandserhebungsbogen eines jeden Vereins an den Landessportbund Brandenburg. Eine
ordnungsgemäße Kopie dieses Bestandserhebungsbogens ist bis zum 15.01. eines
jeden Jahres bei der Stadt Bad Liebenwerda einzureichen.
Der
Bestandserhebungsbogen des TSV ging – mit Datum vom 16.01.2018 – am 22.01.2018
bei der Stadt Bad Liebenwerda ein.
Da bis zum o.g.
Termin dieses Jahres keine Kopie des Bestandserhebungsbogens vom TSV Lubwart
Bad Liebenwerda e.V. vorlag, erlischt automatisch die Förderwürdigkeit für das
Haushaltsjahr 2018.
Warum die
Einreichung nicht zum Termin erfolgte, ist schon deshalb nicht nachvollziehbar,
da die gleiche Meldung ebenfalls zum 15. Januar d.J. an den Landessportbund
erfolgen muss und lediglich eine Kopie dieses Antrages herzureichen ist.
II. Lösung
Der TSV wurde
mit Schreiben vom 23.01.2018 darüber informiert. Am 29.01.2018 ging uns der
Antrag zu, im Sinne einer Ausnahmeregelung nochmals über die Ausschüttung der
Mittel zu befinden (siehe Anlage 2).
Die Entscheidung
darüber obliegt der Stadtverordnetenversammlung.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
In ihrer Sitzung
am 15.02.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung, gemäß Beschluss-Nr.
06/005/17, die konsequente Umsetzung der Regelungen aus der
Sportförderrichtlinie – insbesondere die Einhaltung der Antragsfrist-
gefordert.
II. Rechtmäßigkeit
Richtlinie zur
Förderung des Sports der Stadt Bad Liebenwerda
Punkt 4 –
Allgemeine Verfahrensgrundsätze
(1)
Grundlage für die Ausreichung der Sportförderung
ist der aktuelle jährliche Bestandserhebungsbogen eines jeden Vereins an den
Landessportbund Brandenburg.
Eine ordnungsgemäße Kopie dieses Bestandserhebungsbogens ist bis zum
15.01. eines jeden Jahres bei der Stadt Bad Liebenwerda einzureichen.
Die Einreichung hat durch die Vereine selbstständig zu erfolgen. Eine
Aufforderung durch die städtische Fachabteilung erfolgt nicht.
III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft,
Kurstadtstatus
Keine.
Aufgabe:
☒ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für
Wirtschaft
609,47 €
Sportfördermittel, sofern dem Antrag des TSV entsprochen wird.
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
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☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
|
mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Jugend-
oder des Seniorenbeirates mit welchem Ergebnis:
Nicht
erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des TSV Lubwart Bad Liebenwerda e.V.
wird nicht entsprochen.
Thomas Richter
Bürgermeister
Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der
Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert
dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen
mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: