Beschluss

öffentlich

 

Beschluss Nr.: 07/035/19

nichtöffentlich

 

 

 

 

Anlagen:

Produktbücher

 

Einreicher:

Frau Susann Kirst

eingereicht am:

16.10.2019

Zuständigkeit:

Herr Gerd Engelmann

Seiten:

2

Textfeld:

 

Beratungsfolge

Sitzungs-

datum

 

Vertreter

Abstimmungsergebnis

Beschluss-

empfehlung

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

*ausg.

2

Stadtverordnetenversammlung
Bad Liebenwerda

18.11.2019

11

18

16

16

0

0

0

 

Stadtverordnetenversammlung
Falkenberg/Elster

18.11.2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadtverordnetenversammlung
Mühlberg/Elbe

18.11.2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadtverordnetenversammlung
Uebigau-Wahrenbrück

18.11.2019

 

 

 

 

 

 

 

 

* Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf

 

 

 

Produktbuch für den Haushalt der Verbandsgemeinde Liebenwerda und der künftigen Ortsgemeinden

 

Gegenstand der Vorlage:

Umsetzung der Vereinheitlichung der Produktpläne der vier Ortsgemeinden und Empfehlung an die Verbandsgemeinde für den angepassten Produktplan

 

Begründung:

 

I. Problem

Mit der Gründung der Verbandsgemeinde am 01.01.2020 übernimmt diese auch die Verwaltung der vier Ortsgemeinden und eigenen Aufgaben. Die Produktpläne der vier Ortgemeinden sind in der gesetzlich vorgegebenen Struktur bis zur Produktgruppe gleich. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung den Kommunen eigene Gestaltungsspielräume für den Produktplan der jeweiligen  Gemeinde ermöglicht.

 

 II. Lösung

Um auch die einheitliche Verwaltung der Verbandsgemeinde als Ganzes effizient zu gestalten, haben die Finanzverwaltungen der vier Ortsgemeinden die Produktpläne überarbeitet und angepasst. Der erforderliche Produktplan für die Verbandsgemeinde wurde aus den Produktplänen der vier Ortsgemeinden abgeleitet. Dabei wurden die mit dem VgMvG übertragenen Aufgaben an die Verbandsgemeinde und die entsprechende Transparenz berücksichtigt.

Da es in den vier Ortsgemeinden unterschiedliche Herangehensweisen gab, musste ein von allen Seiten getragener Kompromiss gefunden werden. In den kommenden Jahren ist davon auszugehen, dass eine weitere Anpassung und Qualifizierung der Produktpläne erfolgt.

 

Rechtsfolgenabschätzung:

 

I. Erforderlichkeit

Anpassung des Produktbuches und Vereinheitlichung gleicher Vorgänge zur Senkung von Verwaltungsaufwendungen

 

II. Rechtmäßigkeit

Kommunale Selbstverwaltungsaufgabe

 

III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft, Kurstadtstatus

 

KeineAufgabe:

 

freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Pflichtaufgabe nach Weisung

übertragene Aufgabe

 

Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung

 

I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für Wirtschaft

Keine

 

II. Förderung durch:

 

 

EU

mit

     

Bund

mit

     

Land

mit

     

Kreis

mit

     

     

mit

     

 

 

 

 

 

 

Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, des Seniorenbeirates oder des Arbeitskreises Kinder und Jugendbeteiligung mit welchem Ergebnis:

 

 

 

Abstimmung in der Kurstadtregion EE:

Gemeinsame Sitzung der SVV`s am 18.11.2019

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Bad Liebenwerda

Der anliegende Entwurf des Produktbuches der Stadt Bad Liebenwerda ab 01.01.2020 wird bestätigt. Änderungen sind im Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne, wenn erforderlich, zulässig.

Die Stadtverordnetenversammlung Bad Liebenwerda empfiehlt der vorläufigen Vertretung der Verbandsgemeinde Liebenwerda, den Entwurf des Produktbuches für die Verbandsgemeinde zu bestätigen.

 

Falkenberg

Der anliegende Entwurf des Produktbuches der Stadt Falkenberg/Elster ab 01.01.2020 wird bestätigt. Änderungen sind im Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne, wenn erforderlich, zulässig.

Die Stadtverordnetenversammlung Falkenberg/Elster empfiehlt der vorläufigen Vertretung der Verbandsgemeinde Liebenwerda, den Entwurf des Produktbuches für die Verbandsgemeinde zu bestätigen.

 

Mühlberg /Elbe

Der anliegende Entwurf des Produktbuches der Stadt Mühlberg/Elbe ab 01.01.2020 wird bestätigt. Änderungen sind im Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne, wenn erforderlich, zulässig.

Die Stadtverordnetenversammlung Mühlberg/Elbe empfiehlt der vorläufigen Vertretung der Verbandsgemeinde Liebenwerda, den Entwurf des Produktbuches für die Verbandsgemeinde zu bestätigen

 

Uebigau-Wahrenbrück

Der anliegende Entwurf des Produktbuches der Stadt Uebigau-Wahrenbrück ab 01.01.2020 wird bestätigt. Änderungen sind im Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne, wenn erforderlich, zulässig.

 Die Stadtverordnetenversammlung Uebigau-Wahrenbrück empfiehlt der vorläufigen Vertretung der Verbandsgemeinde Liebenwerda, den Entwurf des Produktbuches für die Verbandsgemeinde zu bestätigen

 

 

 

 

 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Sitzungsdienst anzuzeigen.

 

 

 

Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen mit welchem Ergebnis:

 

 

Beschlussfassung: