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☒ |
öffentlich |
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☐ |
nichtöffentlich |
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Anlagen: |
Produktbücher |
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Einreicher: |
Frau
Susann Kirst |
eingereicht am: |
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Zuständigkeit: |
Herr
Gerd Engelmann |
Seiten: |
2 |
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Beratungsfolge |
Sitzungs- datum |
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Vertreter |
Abstimmungsergebnis |
Beschluss- empfehlung |
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TOP |
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
*ausg. |
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Stadtverordnetenversammlung |
☒ |
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Stadtverordnetenversammlung |
18.11.2019 |
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Stadtverordnetenversammlung |
18.11.2019 |
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Stadtverordnetenversammlung |
18.11.2019 |
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*
Verfahrensvermerk:
Ausschluss von der Beratung und Abstimmung auf Grund § 22 BbgKVerf |
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Produktbuch für den Haushalt der Verbandsgemeinde Liebenwerda und der künftigen
Ortsgemeinden
Gegenstand
der Vorlage:
Umsetzung der Vereinheitlichung
der Produktpläne der vier Ortsgemeinden und Empfehlung an die Verbandsgemeinde
für den angepassten Produktplan
Begründung:
I. Problem
Mit der Gründung
der Verbandsgemeinde am 01.01.2020 übernimmt diese auch die Verwaltung der vier
Ortsgemeinden und eigenen Aufgaben. Die Produktpläne der vier Ortgemeinden sind
in der gesetzlich vorgegebenen Struktur bis zur Produktgruppe gleich. Der
Gesetzgeber hat im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung den Kommunen eigene
Gestaltungsspielräume für den Produktplan der jeweiligen Gemeinde ermöglicht.
II. Lösung
Um auch die
einheitliche Verwaltung der Verbandsgemeinde als Ganzes effizient zu gestalten,
haben die Finanzverwaltungen der vier Ortsgemeinden die Produktpläne
überarbeitet und angepasst. Der erforderliche Produktplan für die
Verbandsgemeinde wurde aus den Produktplänen der vier Ortsgemeinden abgeleitet.
Dabei wurden die mit dem VgMvG übertragenen Aufgaben an die Verbandsgemeinde und
die entsprechende Transparenz berücksichtigt.
Da es in den
vier Ortsgemeinden unterschiedliche Herangehensweisen gab, musste ein von allen
Seiten getragener Kompromiss gefunden werden. In den kommenden Jahren ist davon
auszugehen, dass eine weitere Anpassung und Qualifizierung der Produktpläne
erfolgt.
Rechtsfolgenabschätzung:
I. Erforderlichkeit
Anpassung des
Produktbuches und Vereinheitlichung gleicher Vorgänge zur Senkung von
Verwaltungsaufwendungen
II. Rechtmäßigkeit
Kommunale
Selbstverwaltungsaufgabe
III. Auswirkung auf Bürger, Verwaltung, Wirtschaft,
Kurstadtstatus
KeineAufgabe:
☐ freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
x☐ pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe |
☐ Pflichtaufgabe nach Weisung |
☐ übertragene Aufgabe |
Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung
I. Kosten für Stadt, für Bürger (Beiträge), für
Wirtschaft
Keine
II. Förderung durch:
☐ |
EU |
mit |
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☐ |
Bund |
mit |
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☐ |
Land |
mit |
|
☐ |
Kreis |
mit |
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☐ |
|
mit |
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Anhörung der Ortsbeiräte, des Behinderten-, des
Seniorenbeirates oder des Arbeitskreises Kinder und Jugendbeteiligung mit
welchem Ergebnis:
Abstimmung in der Kurstadtregion EE:
Gemeinsame
Sitzung der SVV`s am 18.11.2019
Beschlussvorschlag:
Bad Liebenwerda
Der anliegende Entwurf des Produktbuches der Stadt
Bad Liebenwerda ab 01.01.2020 wird bestätigt. Änderungen sind im Rahmen der
jeweiligen Haushaltspläne, wenn erforderlich, zulässig.
Die Stadtverordnetenversammlung Bad Liebenwerda
empfiehlt der vorläufigen Vertretung der Verbandsgemeinde Liebenwerda, den
Entwurf des Produktbuches für die Verbandsgemeinde zu bestätigen.
Falkenberg
Der anliegende Entwurf des Produktbuches der Stadt
Falkenberg/Elster ab 01.01.2020 wird bestätigt. Änderungen sind im Rahmen der
jeweiligen Haushaltspläne, wenn erforderlich, zulässig.
Die Stadtverordnetenversammlung Falkenberg/Elster
empfiehlt der vorläufigen Vertretung der Verbandsgemeinde Liebenwerda, den
Entwurf des Produktbuches für die Verbandsgemeinde zu bestätigen.
Mühlberg /Elbe
Der anliegende Entwurf des Produktbuches der Stadt Mühlberg/Elbe
ab 01.01.2020 wird bestätigt. Änderungen sind im Rahmen der jeweiligen
Haushaltspläne, wenn erforderlich, zulässig.
Die Stadtverordnetenversammlung Mühlberg/Elbe
empfiehlt der vorläufigen Vertretung der Verbandsgemeinde
Liebenwerda, den Entwurf des Produktbuches für die Verbandsgemeinde zu
bestätigen
Uebigau-Wahrenbrück
Der anliegende Entwurf des Produktbuches der Stadt
Uebigau-Wahrenbrück ab 01.01.2020 wird bestätigt. Änderungen sind im Rahmen der
jeweiligen Haushaltspläne, wenn erforderlich, zulässig.
Die
Stadtverordnetenversammlung Uebigau-Wahrenbrück empfiehlt der vorläufigen
Vertretung der Verbandsgemeinde Liebenwerda, den Entwurf des Produktbuches für
die Verbandsgemeinde zu bestätigen
Thomas Richter
Bürgermeister
Wer annehmen muss, nach § 22 BbgKVerf von der
Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert
dem Sitzungsdienst anzuzeigen.
Vorberatung im Ausschuss / Änderungsempfehlungen
mit welchem Ergebnis:
Beschlussfassung: