Stadtumbau in Bad Liebenwerda
Der „Verfügungsfonds Städtebauförderung“ der Förderprogramme „Stadtumbau – Aufwertung“ (STUB) und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WNE) wurde durch die Stadt Bad Liebenwerda im Jahr 2021 als gemeindlicher Fonds eingerichtet. Seitdem konnten 14 Einzelmaßnahmen unterstützt werden.
Mit der am 02.06.2021 beschlossenen Verlängerung der kommunalen Richtlinie zur Fördermittelvergabe aus dem „Verfügungsfonds Städtebauförderung“ im Rahmen der Förderprogramme „Stadtumbau – Aufwertung“ (STUB) und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WNE) in Bad Liebenwerda ist der Weg weiterhin frei für Förderanträge zur Belebung und Attraktivierung der Innenstadt und des Dichterviertels.
Die Förderung ist in 3 Kategorien vorgesehen:
- Bürgerinitiativen, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
- Bauliche Maßnahmen bei Gebäuden insbesondere mit Gewerbeeinheiten (nur in der Kulisse Innenstadt)
- Maßnahmen zur Gestaltung im öffentlichen und privaten Freiraum
„Verfügungsfonds Städtebauförderung“ bedeutet, dass die von Sponsoren, Stiftungen, Institutionen, Vereinen und/oder Privatpersonen eingezahlten Gelder mit Städtebaufördermittel verdoppelt werden können, um damit Projekte zur Stärkung und Belebung der Innenstadt und des Dichterviertels finanziell zu fördern, theoretisch sogar bis zu 100 % als Zuschuss-Förderung.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet ein lokales Gremium – der Verfügungsfonds-Beirat. Jeder kann dazu beitragen die Innenstadt und das Dichterviertel von Bad Liebenwerda zu stärken. Für Einzahlungen in den „Verfügungsfonds Städtebauförderung“ steht folgendes Konto zur Verfügung:
Empfänger: | Stadt Bad Liebenwerda |
IBAN: | DE92 1805 1000 0201 0244 70 |
Verwendungszweck: | Verfügungsfonds Städtebauförderung Bad Liebenwerda |
Bei Fragen hilft Ihnen Frau Bröschen (Tel. 035341 155-413, E-Mail: Lisa.Broeschen@vg-liebenwerda).
Weitere Informationen:
„Verfügungsfonds Städtebauförderung“ in den Förderprogrammen STUB und WNE in Bad Liebenwerda (Richtlinie)
Fördermöglichkeiten (Übersicht der DSK)
Antrag auf Fördermittel aus dem „Verfügungsfonds Städtebauförderung“
Flyer „Der Verfügungsfonds im Stadtumbau“