Stadtumbau in Bad Liebenwerda
Der „Verfügungsfonds Städtebauförderung“ der Förderprogramme „Stadtumbau – Aufwertung“ (STUB) und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WNE) wurde durch die Stadt Bad Liebenwerda im Jahr 2021 als gemeindlicher Fonds eingerichtet. Seitdem konnten 14 Einzelmaßnahmen unterstützt werden.
![Breite Straße](https://www.badliebenwerda.de/wp-content/uploads/2021/01/Breite-Strasse.jpg)
![Breite Straße Ende](https://www.badliebenwerda.de/wp-content/uploads/2021/01/Breite-Strasse-Ende.jpg)
![Mittelstraße](https://www.badliebenwerda.de/wp-content/uploads/2021/01/Mittelstrasse.jpg)
![Orgelakademie](https://www.badliebenwerda.de/wp-content/uploads/2021/01/Orgelakademie.jpg)
Mit der am 02.06.2021 beschlossenen Verlängerung der kommunalen Richtlinie zur Fördermittelvergabe aus dem „Verfügungsfonds Städtebauförderung“ im Rahmen der Förderprogramme „Stadtumbau – Aufwertung“ (STUB) und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WNE) in Bad Liebenwerda ist der Weg weiterhin frei für Förderanträge zur Belebung und Attraktivierung der Innenstadt und des Dichterviertels.
Die Förderung ist in 3 Kategorien vorgesehen:
- Bürgerinitiativen, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
- Bauliche Maßnahmen bei Gebäuden insbesondere mit Gewerbeeinheiten (nur in der Kulisse Innenstadt)
- Maßnahmen zur Gestaltung im öffentlichen und privaten Freiraum
„Verfügungsfonds Städtebauförderung“ bedeutet, dass die von Sponsoren, Stiftungen, Institutionen, Vereinen und/oder Privatpersonen eingezahlten Gelder mit Städtebaufördermittel verdoppelt werden können, um damit Projekte zur Stärkung und Belebung der Innenstadt und des Dichterviertels finanziell zu fördern, theoretisch sogar bis zu 100 % als Zuschuss-Förderung.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet ein lokales Gremium – der Verfügungsfonds-Beirat. Jeder kann dazu beitragen die Innenstadt und das Dichterviertel von Bad Liebenwerda zu stärken. Für Einzahlungen in den „Verfügungsfonds Städtebauförderung“ steht folgendes Konto zur Verfügung:
Empfänger: | Stadt Bad Liebenwerda |
IBAN: | DE92 1805 1000 0201 0244 70 |
Verwendungszweck: | Verfügungsfonds Städtebauförderung Bad Liebenwerda |
Bei Fragen hilft Ihnen Frau Bröschen (Tel. 035341 155-413, E-Mail: Lisa.Broeschen@vg-liebenwerda).
Weitere Informationen:
„Verfügungsfonds Städtebauförderung“ in den Förderprogrammen STUB und WNE in Bad Liebenwerda (Richtlinie)
Fördermöglichkeiten (Übersicht der DSK)
Antrag auf Fördermittel aus dem „Verfügungsfonds Städtebauförderung“
Flyer „Der Verfügungsfonds im Stadtumbau“